Termin beim Arbeitsamt wie absagen?

7 Antworten

Egal was Sie machen ! Das müssen Sie belegen können. können sie das nicht droht ihnen eine Sperre. Die Höhe und Dauer dieser Sperre hängt von ihrer Situation ab. ich kann ihnen nur raten den Termin einzuhalten. LG Alex

Geh unbedingt zum Termin - Du musst ja doch irgendwann hingehen. Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben. Außerdem könntest Du bei Nichthingehen sanktioniert werden.

Geh aber nicht allein hin, sondern mit einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr). Google dazu mit

ämterlotse und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist).

Du wirst erstaunt sein, wie korrekt und höflich Dein Berater plötzlich sein kann. - Weil Du den Berater schon mehrfach so unfreundlich erlebt hast, geh am besten bei JEDEM Termin mit einem Beistand hin (das wird sowieso von Arbeitslosen-Initiativen dringend empfohlen).

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Vom heute wegbleiben, wie auch immer verpackt, schiebste das doch bloß raus. Geh hin und anschließend zum Chef, da läßt du dir n neuen Sachbearbeiter zuweisen.

Am besten ist es die Wahrheit zu sagen . Sage ihnen das du einen anderen Berater möchtest weil du deinen sehr unsympatisch findest.Wenn sie deine Situation verstehen dann werden sie dir mit sicherheit auch weiter helfen können. LG Kikimaniac

Das geht tatsächlich!

@GryneRatte

Richtig, denn es ist sein/ihr Recht!

Sag einfach du kannst heut nicht kannst weil du nen Informationsgespräch mit ner Firma über einen Job außerhalb führst

Das zu belegen obliegt dem Fragant. hilfreich ist das sicher nicht

Super Idee:) Aber ruft der Berater dan da an ? Also kann ich da einfach anrufen und das telefonisch so durchgehen? Und muss ich das belegen?

Klar musst du auf verlangen sagen bei welcher Firma du .IT wem gesprochen hast

@Alexuwe

Und wen ich mir was ausdenke Können die das raus finden Zmdcwen jacwas passiert dan

@esereser

Ja, das können sie raus bekommen. Mache es zu DEINEN Gunsten nicht. Dir drohen sonst Sanktionen... Gehe hin und versuche irgendwie, dass du den SA wechseln kannst. Ich denke/hoffe mal, dass du es nicht dem SA sagen musst, dass du wechseln möchtest... 

@ChrisDEAN1994, dieser Rat ist nicht nur schlecht, sondern gefährlich. Zahlst Du dem Fragenden die Differenz, wenn er wegen der Lüge sanktioniert wird?

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