Versicherungsschäden (vorläufig) auf Eigentümergemeinschaft umlegen

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Die bezeichneten Kosten müssen über die Wohngeldabrechnung umgelegt werden. Dieses Vorgehen ist absolut korrekt. Der Verwalter muss es kontrollieren, der Verwaltungsbeirat sollte auch darauf achten, jeder Wohnungseigentümer darf natürlich auch Einsicht in die Belege nehmen oder mit dem Verwalter Rücksprache halten etc. Je mehr Menschen ein Auge darauf haben, je besser für die WEG.

Also wenn das ein Versicherungsfall ist, sollte die WEG nicht in Vorleistung gehen und "kommentarlos" schon garnicht.

Es ist absolut üblich, dass die Hausverwaltung in Vorleistung geht. Und es gibt auch Schäden, die nicht vom Versicherer bezahlt werden, obwohl Laien meinen, dass es vom Versicherer bezahlt wird. Da geht die Hausverwaltung nicht nur in Vorleistung, sondern es gibt keinen Ausgleich durch den Versicherer. Die Hausverwaltung rechnet das mit den Eigentümern ab. Somit ist die Abwicklung der Hausverwaltung völlig in Ordnung. Smiley Mac