Kann die Wartung der Gastherme auf mich als Mieter umgelegt werden?
Hallo liebe Leute,
Sachverhalt: Firma wurde beauftragt die Wartung durchzuführen, da dies einmal im Jahr erfolgen soll. Firma wurde von mir beauftragt. Im Mietvertrag ist geregelt, dass ich bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten die Kosten bis zu einem Betrag von 100 € selber zahlen muss. Die Rechnung jetzt beträgt 116,33 €. So wie ich es verstanden hab muss jetzt mein Vermieter dies bezahlen, aber kann er die Kosten dann später bei der Betriebskostenabrechnung umlegen bzw. ist dies in den monatlichen Vorauszahlungen enthalten?
Gesonderten zu Zahlen wäre die Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation ... aber das nur Anteilig, siehe § 27.1 Sonstige Vereinbarung(steht so im Vertrag). Dort steht aber nur dies: "Der Mieter hat davon Kenntnis, dass es sich bei der Mietsache um Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz handelt. Bezüglich der umlagefähigen Positionen akzeptiert der Mieter den Kostenverteilungsschlüssel des WEG-Verwalters für sich als binden. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft erkennt der Mieter verbindlich an."
Es gibt ja aber keinen Verteilungsschlüssel, weil jeder Mieter eine eigene Gastherme hat oder?
Also meine Fragen:
Dass ich die Kosten der Wartung erstmal nicht Zahle sondern der Vermieter ist richtig, oder? Auch wenn die Rechnung auf mich ausgestellt ist.
Können die Kosten, weil sie ja über 100 € liegen und ich sie nicht zahlen muss, dann vom Vermieter später umgelegt werden?
Ich habe im Internet die unterschiedlichsten Sachen gelesen, weswegen ich verwirrt bin und deshalb hier fragen muss. Diese Vertragssachen sind doch für einen Normalo der damit noch nie konfrontiert wurde, doch recht kompliziert.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
LG
6 Antworten
Nur aus dem Kontext über die Umlage der Betriebskosten lässt sich herleiten, ob du oder der Vermieter die Wartungskosten für die Gasetagenheizung tragen muss.
Sind die BK einzeln aufgelistet, der Umlageschlüssel jeweils zugeordnet oder wird nur hier auf die Betriebskostenverordnung verwiesen?
Somit bezahlst du die Wartung der Therme auf jeden Fall, entweder in der Abrechnung der BK oder aufgrund deiner Beauftragung an die H.Firma. Im Mietvertrag reicht der Verweis auf die BK-Verordnung, um die Kosten der Wartung der Therme auf den Mieter zu übertragen. Einige Passagen deines Mietvertrages sind nicht rechtswirksam wie " Der Mieter anerkennt die Beschlüsse der ETW-Versammlung"
Du hast doch die Musik (Wartungsfirma) bestellt, also musst Du auch die Rechnung bezahlen! Ansonsten solltest Du solche Dinge grundsätzlich "VORHER" mit dem Vermieter besprechen! Wenn Du den Inhalt im Vertrag nicht nachvollziehen kannst, dann lass Dir die genauen Zusammenhänge vom Vermieter erklären - bzw. informiert man sich vor der Unterschrift über den Vertragsinhalt!
Gesonderten zu Zahlen wäre die Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation ... aber das nur Anteilig
Anteilig könnte in Deinem Fall auch bedeuten, dass jeder Mieter die Wartung für seine eigen genutzte Therme bezahlt.....
Im Mietvertrag ist geregelt, dass ich bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten die Kosten bis zu einem Betrag von 100 € selber zahlen muss.
Das betrifft die sog. Klein-/Bagatellreparaturen z. B. an Fenster-/Türgriffen oder Rollos.
Mit der Thermenwartung hat das nichts zu tun.
Diese gehört zu den Betriebskosten die auf den Mieter umgelegt werden können, sofern vertraglich vereinbart.
Kosten für die Wartung der zur Wohnung gehörenden Heizungsanlage (Therme), da der Mieter ja alleiniger Nutzer ist, zu 100 %. Wie übrigens auch die Kosten der Emissionsmessung.
Warum Du die Wartung in Auftrag gegeben hast ist unverständlich. Das ist normalerweise Sache des Vermieters.
Aber egal, tragen mußt Du sie so oder so in voller Höhe.
Tip für die Zukunft, den Vermieter bestenfalls erinnern das demnächst die Wartung fällig ist, aber nicht selbst beauftragen.
Weil ich es nicht besser wusste, habe ich es in Auftrag gegeben (erste eigene Wohnung :D). An der Gastherme war auch Zettel ab wann die nächste Wartung empfohlen wird und da mir das zu nervig ist bei jeder Kleingkeit den Vermieter anzurufen, habe ich nicht weiter drüber nachgedacht. Naja jetzt weiß ich es besser :D
Die routinemäßige Wartung der Therme gehört selbstverständlich zu den umlagefähigen Kosten.
Nur bei Reparaturen greift die Kleinreparaturklausel.
Die Frage ist, warum beauftragst du eine Firma? Das ist Aufgabe des Vermieters, denn die Wartung ist Bestandteil der Betriebskosten.
Wer die Musik bestellt, muss sie auch zahlen.
Es wird nur auf die Betriebskostenverordnung verwiesen.