Kann die Wartung der Gastherme auf mich als Mieter umgelegt werden?

6 Antworten

Nur aus dem Kontext über die Umlage der Betriebskosten lässt sich herleiten, ob du oder der Vermieter die Wartungskosten für die Gasetagenheizung tragen muss.

Sind die BK einzeln aufgelistet, der Umlageschlüssel jeweils zugeordnet oder wird nur hier auf die Betriebskostenverordnung verwiesen?

tartdeco 
Fragesteller
 12.10.2015, 14:41

Es wird nur auf die Betriebskostenverordnung verwiesen.

Gerhart  12.10.2015, 15:12
@tartdeco

Somit bezahlst du die Wartung der Therme auf jeden Fall, entweder in der Abrechnung der BK oder aufgrund deiner Beauftragung an die H.Firma. Im Mietvertrag reicht der Verweis auf die BK-Verordnung, um die Kosten der Wartung der Therme auf den Mieter zu übertragen. Einige Passagen deines Mietvertrages sind nicht rechtswirksam wie " Der Mieter anerkennt die Beschlüsse der ETW-Versammlung"

Du hast doch die Musik (Wartungsfirma) bestellt, also musst Du auch die Rechnung bezahlen! Ansonsten solltest Du solche Dinge grundsätzlich "VORHER" mit dem Vermieter besprechen! Wenn Du den Inhalt im Vertrag nicht nachvollziehen kannst, dann lass Dir die genauen Zusammenhänge vom Vermieter erklären - bzw. informiert man sich vor der Unterschrift über den Vertragsinhalt!

Gesonderten zu Zahlen wäre die Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation ... aber das nur Anteilig

Anteilig könnte in Deinem Fall auch bedeuten, dass jeder Mieter die Wartung für seine eigen genutzte Therme bezahlt.....

Im Mietvertrag ist geregelt, dass ich bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten die Kosten bis zu einem Betrag von 100 € selber zahlen muss.

Das betrifft die sog. Klein-/Bagatellreparaturen z. B. an Fenster-/Türgriffen oder Rollos.

Mit der Thermenwartung hat das nichts zu tun.

Diese gehört zu den Betriebskosten die auf den Mieter umgelegt werden können, sofern vertraglich vereinbart.

Kosten für die Wartung der zur Wohnung gehörenden Heizungsanlage (Therme), da der Mieter ja alleiniger Nutzer ist, zu 100 %. Wie übrigens auch die Kosten der Emissionsmessung.

Warum Du die Wartung in Auftrag gegeben hast ist unverständlich. Das ist normalerweise Sache des Vermieters.

Aber egal, tragen mußt Du sie so oder so in voller Höhe.

Tip für die Zukunft, den Vermieter bestenfalls erinnern das demnächst die Wartung fällig ist, aber nicht selbst beauftragen.

tartdeco 
Fragesteller
 12.10.2015, 14:41

Weil ich es nicht besser wusste, habe ich es in Auftrag gegeben (erste eigene Wohnung :D). An der Gastherme war auch Zettel ab wann die nächste Wartung empfohlen wird und da mir das zu nervig ist bei jeder Kleingkeit den Vermieter anzurufen, habe ich nicht weiter drüber nachgedacht. Naja jetzt weiß ich es besser :D

Die routinemäßige Wartung der Therme gehört selbstverständlich zu den umlagefähigen Kosten.

Nur bei Reparaturen greift die Kleinreparaturklausel.

Die Frage ist, warum beauftragst du eine Firma? Das ist Aufgabe des Vermieters, denn die Wartung ist Bestandteil der Betriebskosten.

Wer die Musik bestellt, muss sie auch zahlen.