Dachfenster morsch weil keiner Kontrolliert hat.Wer zahlt Austausch?
Hallo,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Bei unserer Erigentümergemeinschaft muss ein morsches Dachfenster einer Eigentumswohnung nach 18 Jahren ausgewechselt werden. Grundsätzlich trägt die Eigentümergemeinschaft die Kosten dafür. aber das Fenster kann doch nach 18 Jahren nur Morsch sein, weil a) der Mieter eine eventuelle äußere Beschädigung nicht gemeldet hat und b) der Vermieter/Eigentümer der betroffenen Wohnung seiner sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Müssen jetzt wirklich die Kosten durch alle Eigentümer getragen werden oder können hier die Kosten auf den entsprechenden Mieter bzw. Eigentümer umgelegt werden? Kann ja nicht sein, dass der Eigentümer seine Hände in den Schoß legt und die Reparatur dann die Gemeinschaft tragen muss. Hätte der Eigentümer regelmäßig und angemessen sein Eigentum geprüft, wäre ein Schaden am Rahmen aufgefallen und dessen Schaden selbstverständlich kostengünstig durch die Eigentümergemeinschaft beglichen worden. Wie seht ihr das Thema? In wie weit kann man Eigentümer bzw. Mieter in die Verpflichtung nehmen?
5 Antworten
Grundsätzlich trägt die Eigentümergemeinschaft die Kosten dafür.
Steht das so in der Teilungserklärung?
Bei uns gehören z.B. Fenster zum Sondereigentum
Ich kann es sehr wohl selber zahlen, aber die Rücklagen sind auch ganz dicke. Aber hier sind wohl eher Mieter im Forum als Vermieter. Eigentum verpflichtet, aber auch Mieter haben eine Meldepflicht. Somit hat jeder seinen Beitrag zu leisten, dass Wohneigentum nicht verkommt. Und wer das nicht macht, sollte doch für den Schaden selber aufkommen, oder?
Hallo Jockl. Das habe ich ja auch geschrieben. Aber wie verhält es sich bei schuldhaften Verhalten durch Mieter oder Eigentümer? Nach §535 BGB hat der Eigentümer während der Mietzeit den Zustand zu erhalten und sollte eigentlich sein Eigentum auch mal überprüfen. Dann wäre doch dem Eigentümer auch aufgefallen, dass das Dachfenster öffters als die anderen fenster mal gestrichen wird.
Nach 18 Jahren ist das völlig normal. Und was hat ein Mieter damit zu tun? Soll der auf dem Dach rumklettern und die Fenster kontrollieren?
Wohl noch nie ein Fenster geöffnet und nach frischer Luft geschnappt?
Fenster gehören normal zum Gemeinschaftseigentum und müssen somit aus der Rücklagenkasse bezahlt werden.
Den Gedanken hatte ich auch, nur da könnte es mit der Beweisführung schwierig werden und das ändert nichts daran dass die Rücklagenkasse in Vorlage wird gehen müssen. Denn das Fenster muss sicher schnell ausgetauscht werden.
Anstrich - Sowohl dem WEer als auch dem Mieter kann nur die Verpflichtung auf den Innenanstrich übertragen werden.
Also hat auch hier die Gemeinschaft der Eigentümer versäumt, einen entsprechenden Beschluß über die Pflege der Außenfenster zu fassen.
Mit Richtfest beginnt der Verfall - wer als Wohnungseigentümergemeinschaft selbst nicht hegt und pflegt, kann dieses Versäumnis sicher nicht dem Einzelnen anlasten.
Das werde ich dann wohl auf der nächsten Eigentümerversammlung anbringen. Gibt es da Richtwerte, in welchen Abstand Holzfenster gestrichen werden sollten?
Hallo Jockl. Das habe ich ja auch geschrieben. Aber wie verhält es sich bei schuldhaften Verhalten durch Mieter oder Eigentümer? Nach §535 BGB hat der Eigentümer während der Mietzeit den Zustand zu erhalten und sollte eigentlich sein Eigentum auch mal überprüfen. Dann wäre doch dem Eigentümer auch aufgefallen, dass das Dachfenster öffters als die anderen fenster mal gestrichen wird.