Neuer TV defekt bei Wandmontage - Zeitwert abzgl. Restwert korrekt?

3 Antworten

Weder eine Elektronik- noch eine Haftpflichtversicherung würden nicht derart merkwürdig den Schaden regulieren.

Wem ist was passiert?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist korrekt, wobei der Abzug wegen Zeitwert ja eigentlich Null sein dürfte (wenn nicht ein überteuerter Neupreis gezahlt wurde).

WER hat denn die Wandmontage durchgeführt? Wenn du das selbst warst, steht dir überhaupt kein Ersatz zu. Wenn es noch einen Restwert gibt, ist der Apparat ja wohl reparaturfähig.