Nach Totalschaden Restwert aufeinmal höher als im Gutachten
Hallo,
ich hab hier eigtl. eine relativ allgemeine Frage ob das alles so der richtigkeit entspricht.
folgenedes: hatte einen unverschuldeten kfz unfall. der gutachter war am nächsten tag da und hat meinen wagen als wirtschaftlichen totalschaden hingestellt mit einen wiederbeschafungswert von 2200 euro. abzüglich, nach restwertbörse 500 euro.
nun, knapp 2 wochen später schreibt mir die gegnerische versicherung das sie denn wiederbeschafungspreis 2200 euro abzüglich restwert 800 euro mir überweisen.
dürfen sie erneut meinen wagen in die restwertbörse stellen und solange warten bis sie, für ihre ansicht, ein gutes ergebnis erziehlen ?
ich habe nicht vor das fahrzeug in denn restwertbörse abzugeben, sondern werde es wieder herrichten. bin kfz'ler deswegen ist es möglich.
vielen dank vorab für eure antworten.
2 Antworten
Zunächst einmal darf die Versicherung die Bilder aus deinem Gutachten nur mit dem Einverständinis deines Sachverständigen in die Restwertbörse einstellen. Dieses Einverständnis liegt oft nicht vor, dann handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Inwieweit die Versicherung das höhere Restwertgebot überhaupt berücksichtigen darf ist von den Gerichten sehr umstritten. Die Tendenz geht dahin, das der Restwert des von Dir beauftragten Sachverständigen bindend ist, wenn dieser korrekt ermittelt wurde. Einige Urteile findest du hier: http://www.captain-huk.de/?s=Restwert
Dir bleibt jetzt nur übrig einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser muss auch jetzt noch, aufgrund des reduzierten Streitwertes bereit sein angagiert zu arbeiten.
Annehmen und einfach auf sich beruhen lassen. Was du damit machst ist dein Bier.