Nach Totalschaden Restwert aufeinmal höher als im Gutachten

2 Antworten

Zunächst einmal darf die Versicherung die Bilder aus deinem Gutachten nur mit dem Einverständinis deines Sachverständigen in die Restwertbörse einstellen. Dieses Einverständnis liegt oft nicht vor, dann handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.

Inwieweit die Versicherung das höhere Restwertgebot überhaupt berücksichtigen darf ist von den Gerichten sehr umstritten. Die Tendenz geht dahin, das der Restwert des von Dir beauftragten Sachverständigen bindend ist, wenn dieser korrekt ermittelt wurde. Einige Urteile findest du hier: http://www.captain-huk.de/?s=Restwert

Dir bleibt jetzt nur übrig einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser muss auch jetzt noch, aufgrund des reduzierten Streitwertes bereit sein angagiert zu arbeiten.

Annehmen und einfach auf sich beruhen lassen. Was du damit machst ist dein Bier.