Boden in Mietwohnung älter als ich?! Wer muss zahlen?

13 Antworten

Nach der Rechtsprechung sind Teppichböden nach 10 Jahren abgenutzt und mit der Miete abgegolten.


Teppich und Parkett

Ist die Mietwohnung mit Parkett- oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind. Ausbesserungen oder gar der Austausch von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Oberlandesgericht Hamm (30ReMiet 3/90) zu Teppichböden und das Landgericht Köln (6 S 121/91) zu Parkettböden.

Weitere Gerichtsurteile zum Thema Teppich und Parkett hat der Deutsche Mieterbund zusammengestellt:

Schäden an Teppichböden, die nicht auf normalen Verschleiß oder übliche Abnutzung beruhen, wie z. B. Rotweinflecke, Brandlöcher, Hundeurinflecke usw. muss der Mieter beim Auszug ersetzen. Bei den Kosten für de Neuverlegung eines Teppichs gilt der Zeitwert (AG Dortmund 21 S 110/96).

Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren (LG Köln 213 C 501/97).

Einen selbst verklebten Teppichboden muss der Mieter bei seinem Auszug entfernen. Es dürfen keine Klebereste zurückbleiben (LG Köln 1 C 45/77).

Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mit vermietet, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen (LG Mainz 3 S 4/96).

Ein Parkettfußboden ist erfahrungsgemäß alle 15 -20 Jahre abzuschleifen und neu zu versiegeln. Ein PVC-Boden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 9 -10 Jahren (LG Wiesbaden 1 S 395/90).

johnnymcmuff  16.10.2012, 23:39

Was sagt das Mietrecht über einen bei Mietbeginn vorhandenen Teppichboden?

Ein zu Beginn des Mietverhältnisses vorhandener Teppichboden gehört nach aktuellem Mietrecht mit zur Mietsache, für deren gebrauchsfähigen Zustand die der Vermieter gemäß § 535 BGB in erster Linie verantwortlich ist.

So gehört beispielsweise der Austausch eines verschlissenen Teppichbodens mit zu den Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten, die der Vermieter je nach Zustand und Qualität des Teppichbodens in regelmäßigen Abständen durchführen muss.

Die Kosten hierfür darf der Vermieter dem Mieter nach einem Gerichtsurteil beispielsweise des OLG in Hamm (OLG Hamm RE WM 1991, 2) nicht auferlegen.

Ausnahme hier lediglich, wenn der Austausch des Teppichbodens aufgrund Beschädigungen erfolgen muss, die nicht auf eine normale Nutzung des Teppichbodens zurück zuführen sind. In einem solchen Fall ist der Vermieter dazu berechtigt, die entstehenden Kosten ganz oder Teilweise gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

Da ein durch den Vermieter verlegter Teppichboden mit zur Mietsache gehört, ist der Mieter jedoch dazu verpflichten auch den Teppichboden pfleglich zu behandeln und auch in die regelmäßigen Schönheitsreparaturen mit einzubeziehen.

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mietrecht-teppichboden/

Candlejack  17.10.2012, 07:45
@johnnymcmuff

DAS ist mal ne Antwort mit Quellen und Urteilen. DAS ließe sich auch gegen den Vermieter verwenden. DH.

Hier ist klar, wer der Verursacher des Schadens ist. Du bist es nicht. Insofern kann der Vermieter von Dir nicht verlangen, dass Du einen neuen Boden auf Deine Kosten verlegen läßt oder diesen bezahlst. Die Haftpflicht Deines Freundes lehnt die Regulierung ab und zwar mit Recht, weil der Boden nichts mehr wert ist. Die Haftpflicht ist in dem Sinne wie eine Rechtsschutzversicherung. Sie bezahlt bei Haftpflicht und ist diese nicht gegeben, zahlt sie auch nicht. Du kannst Dich hinter die Position der Versicherung zurück ziehen und sagen, wenn die Versicherung das ablehnt, bin weder ich noch mein Freund noch haftbar zu machen. Soll doch der Vermieter bzw. die HV gegen die Versicherung klagen, die auch zuständig ist, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Sie werden zu hören bekommen, dass man für einen so lange bereits abgewohnten Boden keinen Ersatz mehr verlangen kann und wenn doch, muss wiederum die Haftpflicht einspringen.

Woher will die Versicherung Ihres Freundes denn so genau wissen, dass der Boden 21 Jahre alt ist? Das kann nur der Vermieter mitteilen. Ist die Sache überhaupt dem Vermieter gemeldet worden? Das wäre als erstes zu tun gewesen. Es gibt kein Gesetz, dass den Austausch eines Bodenbelages nach 10 Jahren verlangt. Ein guter Bodenbelag, der gepflegt wurde, ist auch nach 10 Jahren noch intakt. Nun ist ein Schaden da und der Belag muss erneuert werden. Sollte er 10 Jahre oder älter sein, muss es der Vermieter zahlen, da der Zeitwert gegen null geht. Also muss dieser informiert werden.

Seine Versicherung zahlt nicht bzw. aus Kulanz 30 Euro, da sie sich auf irgendeinen Paragraphen berufen, dass der Boden alle 10 Jahre vom Vermieter ausgetauscht werden muss.

Heißt die Haftplicht lehnt den Schaden ab, weil kein Schaden entstanden ist.

Zeitwert? Den hat der Boden definitiv nicht mehr, da er sowieso in schlechtem Zustand war (bei Einzug, Dellen uÄ).

Genau aus diesen Grund zahlt die Versicherung nicht. Eine Haftpflicht zahlt den Schaden, den der Freund angerichtet hat. Da der PVC Boden bereits kaputt war gibt da nix.

Wenn der Boden sowieso alle 10 Jahre getauscht werden muss, muss ich dann dem Vermieter überhaupt was zahlen? Wenn ja oder nein - welche Paragraphen in welchem Gesetzbuch?

Da der Verursacher der Freund ist, muß wenn dieser zahlen. Da er eine Haftpflicht hat, die offenbar für den Schaden dem Grunde nach aufkommt wäre das Schreiben des Vermieters der Versicherung in Kopie zu schicken. Und der Vermieter aufzufordern, das mit der Haftplicht zu klären.

Muss ich das Angebot des überteuerten Verlegers annehmen oder kann ich einen billigeren Wählen? Bzw. kann ich das nicht einfach selbst machen? Ne Rolle PVC kostet 50 Euro und ist in kürze verlegt. Der Bodenleger verlangt mehr als das 10-fache.

Sie müssen gar nichts annehmen. Das ist Sache des Vermieters. Sie sind als Mieter grundsätzlich nicht dafür verantwortlich die Wohnung zu sanieren.

Rufen sie am besten erstmal die Haftpflicht des Freundes an. Die werden ggf. ihnen auch in einen Schreiben erklären, warum Sie bzw. Ihr Freund nicht für den "Schaden" aufkommen müssen.

Man geht im Mietrecht davon aus, dass ein PVC-Bodenbelag nach 10 Jahren Vermietung so verschlissen ist, dass ihn der Vermieter erneuern muss. Daher hat dieser Boden nach der doppelten Zeit auch keinen Zeitwert mehr. Soweit hat die Versicherung recht.

Ich sehe den Vermieter in der Pflicht auf seine Kosten einen neuen Bodenbelag zu verlegen und zwar mit folgender Argumentation :

Der Bodenbelag ist total überaltert, nicht mehr vollflächig verklebt und das Material spröde und rissig. Bei der Übergabe konnte man das anhand der Dellen schon erkennen. Alleine diese Tatsache stellt schon einen Mangel an der Mietsache dar.

Bei einem nicht versprödeten und sauber verklebten Belag wäre überhaupt kein Riss durch das Verschieben von Möbeln entstanden, bestenfalls vielleicht leichte Kratzer.

Die Genossenschaft kann dich unter diesen Umständen also nicht zwingen einen teuren Handwerker auf DEINE Kosten zu beauftragen.

Vielmehr machst du jetzt schriftlich per Einschreiben einen Mangel beim Bodenbelag geltend und forderst sie auf den Mangel bis z.B. bis 1.12.2012 abzustellen. Dann kann sie den Lieblings-Handwerker auf eigene Rechnung beauftragen.

Ein passendes Angebot liegt ja bereits vor ;-)