Wildunfall Gutachten
Hallo :)
hatte einen Wildunfall mit meinen BMW e46 Compakt Bj 2003. Defekt ist die Stoßstange und die Motorhaube. Habe Teilkaskoverischerung und die schickten gleich einen Gutachter. Der meinte es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden sprich ich bekomme den Zeitwert vom Auto.
Wiederbeschaffungswert: 3800€ abzüglich Restwert: 1804€ Selbstbeteiligung: 150€ __________________________ Entschädigung: 1846€
Dass der Restwert abgezogen wird wusste ich gar nicht sonst wäre ich auch zufrieden gewesen, wenn ich den Wiederbeschaffungswert bekomme.
Ich weiß nicht ob die Reparatur wirklich über 3800€ kosten würde wenn man alles mit neuen Teilen in der Werkstatt machen lässt. Aber ich mache das meiste selbst und mit gebrauchten Teilen, dehalb wäre es mir lieber die Versicherung zahlt mir die Reparatur und nicht so wie jetzt. Kann man da irgendwas machen? Zum Beispiel mir ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt geben lassen und wenn der geringer als 3800€ ist, dass die mir das dann zahlen?
Vielen Dank und schöne Grüße
Dominik :)
4 Antworten
Bei einem Kaskoschaden hat die Versicherung in der -Regel aufgrund des Vertrags das Recht den Kfz-Sachverständigen zu bestimmen, der das Gutachten erstattet. Sollte der Versicherungsnehmer mit dem Gutachten nicht einverstanden sein, wird dies durch das "Sachverständigenverfahren" geregelt. Auch das ist in den AKB´s geregelt.
Entschädigungsgrenze ist bei einem Kaskoschaden der Wiederbeschaffungswert. Liegen die kalkulierten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, so erhält der Geschädigte die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungs- und dem Restwert (abzügl. SB).
Im Kaskofall gibt es kein Integritätsinteresse und nach Nettoreparaturkosten kannst du auch nur abrechnen wenn diese unter dem Fahrzeugwert liegen bzw. unter der Differenz WBW - Restwert (genaueres sh. jeweilige AKB)
Dass der Restwert abgezogen wird wusste ich gar nicht...
Ja klar - du hast doch dein "Schrottauto" noch und könntest es ja verwerten!
Aber ich mache das meiste selbst und mit gebrauchten Teilen, dehalb wäre es mir lieber die Versicherung zahlt mir die Reparatur...
Natürlich kannst du auch die Nettoreparaturkosten von der Versicherung verlangen, ohne eine Rechnung vorlegen zu müssen. Bitte dabei unbedingt beachten, daß das Fahrzeug mind. 6 Monate ab dem Unfalltag weiter genutzt wird von dir!
Gruß siola
Danke für deine Antwork. Wie hoch sind dann die Nettoreparaturkosten welche die Versicherung zahlt? Genau die Kosten die ich hatte das Auto zu reparieren oder reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt?
das ist bei einem Kaskoschaden nicht so!
Ich würde mir ein selbst ausgesuchte Gutachter das Gutachten erstellen lassen. Bei den Gutachter der Versicherung, würde ich mich nicht verlassen.
Das Gutachten ansich ist in Ordnung nur will ich lieber die Reparatur bezahlt haben, statt den Wiederbeschaffungswert
Musst du das Auto an die Versicherung abgeben? Wenn das nicht so ist, schlage ich vor du zahlst mit dem ausgezahlten Entschädigung die Reparatur.
Aber für diesen Betrag bekommt man/Frau das Teil doch repariert, oder? Wichtig ist nur die entsprechende Mitteilung an die Versicherung, sie meldet Totalschäden ja der "Versicherungsschufa".