Bafög- Lebensversicherung mit mir als versicherter Person, aber Vater als Versicherungsnehmer?

6 Antworten

Diese Versicherung ist im Hinblick auf einen BAföganspruch / -Antrag irrelevant, da Du selbst als versicherte Person aus dieser Versicherung keinen Anspruch ableiten kannst, da in dieser Konstellation Dein Vater VN ist. Auch aus einer Sterbegeldversicherung kann man regelmäßig vorher keine Ansprüche ableiten.

Tja, das war der Fehler: "Dabei habe ich als Vermögen vorsichtshalber auch eine Lebensversicherung abgegeben, die mein Vater für mich abgeschlossen hat und bei der er der Versicherungsnehmer ist, während ich die versicherte Person bin."weil damit schlafende Hunde geweckt wurden, wo es überhaupt keine Hunde gab.

Jetzt bleibt Dir nur, das ganze Mißverständnis gegenüber dem Bafög-Amt aufzubröseln. Und ja, selbstverständlich mußt Du keine Nachweise über das Vermögen Deiner Eltern sondern nur über Dein eigenes Vermögen erbringen, weil Vermögen der Eltern wird nicht auf den Bedarf angerechnet,

Nein, was geht das Bafög ein fremder Vertrag an.

Ist das denn eine "Risikolebensversicherung" oder eine "Kapitallebensersicherung". Denn eine "Kapitallebensersicherung" ist nicht andere als "dein Sparbuch" denn DU bekommst ja das Geld nach Ablauf.

Was ist das Problem einen aktuellen Auszug vorlegen, den bekommt man meist sogar online.

Irrtum FS ist her nicht VN sondern VP ergo stünde ihm das angesparte Kapital der LV bei einem Rückkauf nicht zu.

eine lebensversicherung ist doch nur "virtuelles" vermögen, für bafög spielt eigentlich das reale vermögen, bzw. einkommen der angehörigen eine rolle. das würde ich mal intensiv mit einem vermutlich unkundigen sachbearbeiter diskutieren.

Wenn ich 100000 in eine Lebensveriicherung einzahle dann bekomm ich nach Ablauf 100000 + 0,5x% Zins zurück. Da ist nichts virtuell ?!?!?

@topbaugutachter

Wäre der schlechtese Vertrag aller Zeiten.

@topbaugutachter

...hat aber mit dem Vermögen der versicherten Person (BAföG-Antragsteller) überhaupt nichts zu tun, solange die versicherte Person noch lebt ;-)

Eine LV, die ich als Versicherungsnehmer selbst bespare ist MEIN Vermögen, sofern kein Verwertungsausschluss vorliegt und der Vertrag keine staatliche Förderung erfährt.

Diese Versicherung ist nicht dein Vermögen! Es ist der Vertrag deines Vaters.