Versicherung KFZ AXA

4 Antworten

Warum wollen Sie bei einem Vollkaskoschaden zu einem Anwalt gehen? Sie werden den Anwalt selbst bezahlen müssen, wenn Ihr Versicherer keinen Rechtsgrund dafür geliefert hat.

Der Kaskoversicherer muss Gelegenheit haben, den Schaden zu besichtigen und sich ein Urteil zu bilden. Danach können Sie mit dem Versicherer den Weg bei der Reparatur besprechen. Wenn Sie eine Verzichtserklärung abgeben, dass Sie bei der SelbstInstandsetzung des Fahrzeugs auf Nachforderungen verzichten, kann der Versicherer das OK geben.

Wenn du selbst den Gutachter beauftragst und einen Anwalt beauftragst, musst du beides selbst zahlen.

Die Versicherung wird einen Gutachter einschalten, wenn sie dieses für notwendig hält. Den beauftragt sie aber selbst. Du kannst dann nach Gutachten abrechnen, bekommst dann aber die Mehrwertsteuer nicht erstattet.

Die 200,00 Euro, die du bei dem Bekannten weniger zahlst, würdest du bei einem selbst beauftragten Gutachter draufzahlen.

Meines Wissens nach, bezahlt die Versicherung die Reparaturkosten direkt an die ausführende Werkstatt. Man kann aber auf die Reparatur des Schadens verzichten, dann erhält man die Summe, nach Abzug der Mehrwertsteuer, ausgezahlt.

Also wenn ich es richtig verstanden habe hast du dir gedacht hol ich mir mal anders wo ein Gutachten damit ich 200 € mehr bekomme und lass es woanders von einem Bekannten machen damit ich mir noch 200 € von der Versicherung einstecken kann. So So dazu sag ich jetzt mal nichts...