Wer zahlt was bei einem Parkplatzrempler?

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Leider sind lt. ADAC Aussagen selbst bei -Fußgängergeschwindigkeiten die Schäden sehr hoch durch lackierte Stoßstangen, Parksensoren usw.

2000 € kann schon sein. Deine Versicherung kann einen Gutachter schicken & die Haftpflicht übernimmt dann den Schaden. Bei Deinem Auto dann die Vollkasko.

Leider wirst Du wohl dann in der SF Klasse hochgestuft werden durch den Unfall.

Aber gut, daß Du das gemeldet hast, viele verschwinden nämlich einfach (Fahrerflucht) - so hat mein "netter" Parkplatznachbar sich auch aus dem Staube gemacht. Türkante gegen meine Tür, Delle drin

normalerweise übernimmt deine Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten, sie macht das aber nicht blind, das Gutachten was dir gezeigt wurde kann überzogen sein, also mit deiner Versicherung reden.

Parkplatzrempler, wer zahlt was?

Du bzw. deine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des beschädigten Fahrzeugs.

ich habe auf dem Parkplatz ein anderes Auto übersehen und bin mit sehr langsamer Geschwindigkeit (ca, 3 km/h) gegen ein anderes Auto gefahren.

Im Untertreiben bist du super.  Die Geschwindigkeit war mit Sicherheit höher.

 Soll ich nun meinen Schaden (augenscheinlich kein Mangel, Gutachter findet bestimmt immer etwas) auch bei der Versicherung geltend machen um diesen übernommen zu bekommen?

Den Kfz-Sachverständigen den du beauftragst das eigene Fahrzeug zu begutachten, darfst du aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wenn du einen Vollkaskoschaden meldest, wird das Gutachten von deinem Kfz-Versicherer in Auftrag gegeben. 

Und glaube mir, wenn die an deinem Fahrzeug nichts finden, wird man deinen Vertrag zum nächstmöglichsten Zeitpunkt kündigen.

Die Vollkasko ist für dein Auto. Wenn kein Schaden daran ist, dann brauchst du sie nicht in Anspruch zu nehmen.

Melde deiner Versicherung jedoch unbedingt einen Haftpflichtschaden. Und sage dem Sachbearbeiter auch deine Zweifel an der Schadenhöhe. Wer weiß welche Altschäden dabei sind, die du gleich mit bezahlen sollst.

Melde das deiner Versicherung und verlange, dass der Schaden am gegenerischen Fahrzeug von einem Gutachter deiner Versicherung beurteilt wird. Der Schaden wird zwar von deiner Haftplichtversicherung übernommen, was aber eine Höhereinstufung zur Folge hat und du eine zeitlang höhere Beiträge zahlen musst.Ich würde das gegenerische Gutachten nicht kritiklos ankzeptieren. Wenn , wie du schreibst,  augenscheinlich kein Mangel festzustellen ist, sidn 2000 € Reparaturkosten durch aus eine Hausnummer die man als Schaden am anderen Fahrzeug erkennen würde.Zweifel das Gutachten der gegenerischen Seite bei deiner Versicherung an, die werden dann sicher reagieren.

Melde das deiner Versicherung und verlange, dass der Schaden am gegenerischen Fahrzeug von einem Gutachter deiner Versicherung beurteilt wird.

Sorry - aber dieser Hinweis ist völliger Unsinn!

Der Geschädigte entscheidet, welcher Gutachter beauftragt wird.

Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung kann nur wenn das Gutachten überzogen ist und mit den Bildern nicht übereinstimmt dagegen vorgehen.

Aber der VN kann dies nicht verlangen und der Versicherer entscheidet die Vorgehensweise der Schadenerstattung.