Gutachten Wertminderung teilkaskoschaden
Ich hatte einen wild Unfall und nach dem ich die Werkstatt Rechnung bekommen habe und bei meiner Versicherung angerufen habe, wurde mir mitgeteilt, das eine Wertminderung im Gutachten nur bei haftplichtschäden ausgewiesen würde und nicht bei Teil und Vollkasko Schäden.
Ein befreundeter Gutachter sagte mir allerdings, ich sollte darauf achten, da mir die als versicherter diese Differenz zu stehen würde.
Ich bin bei der Allianz versichert.
2 Antworten
Bei dem Wildschaden ist in der Tat eine Wertminderung eingetreten. Jedoch hast du bei Abschluß deines Versicherungsvertrages diesen zu den dir vorliegenden Bedingungen abgeschlossen, die in den AKB´s gergelt sind. Genau dort wirst du die Regelung finden, das deine eigene Versicherung dir bei Kaskoschäden keine Wertminderung zahlt. Den merkantielen Minderwert hast du somit selber zu tragen.
Dieser Sachverhalt dürfte aber auch "deinem befreundeten Gutachter" bekannt sein.
in deinem Fall hättest du wohl besser eine Vollkasko abgeschlossen...?