Gutachten Wertminderung teilkaskoschaden

2 Antworten

Bei dem Wildschaden ist in der Tat eine Wertminderung eingetreten. Jedoch hast du bei Abschluß deines Versicherungsvertrages diesen zu den dir vorliegenden Bedingungen abgeschlossen, die in den AKB´s gergelt sind. Genau dort wirst du die Regelung finden, das deine eigene Versicherung dir bei Kaskoschäden keine Wertminderung zahlt. Den merkantielen Minderwert hast du somit selber zu tragen.

Dieser Sachverhalt dürfte aber auch "deinem befreundeten Gutachter" bekannt sein.

in deinem Fall hättest du wohl besser eine Vollkasko abgeschlossen...?