Versicherung hat Zeitwert errechnet

11 Antworten

Hallo, ich würde mal die sogenannten Notebookspezis googeln. Dein Problem hört sich nach entweder Grafikkarte oder eben Monitor an. Jenach dem welches Gerät du hast, wird die Rep. nicht unbedingt mehr als 277,00 € kosten. Bei meinem HP mußte nach einem Colaattentat auch beides erneuert werden zzgl. der Tastatur und ich kam auf 250,00 €. (natürlich nicht bei HP!) Das "alte" Teil (1Jahr alt) läuft tadellos. Bedenke jedoch, dass es heute schon ganz gute Laptops für ab 400,00 € gibt. Wenn deine Möhre schon 2 Jahre alt ist, ist die verbaute Technik auch schon "antike". Überlege es Dir gut. Auch wenn Du deinem Laptop einen Namen gegeben hast - lasse einfach los und schicke ihn in Rente. Gruß D.L.

wiedersprich dem Vergleich deiner VS schriftlich!Dann rufst du die VS an und sagst das du das noch einmal von einem unabhängigem Sachverständigen prüfen lassen willst, weil du nicht einverstanden bist und sagst dann auch warum....dann schau was dir der Versicherungsmann sagt...in den meisten Fällen steigt der Preis!

jlstriker  05.05.2010, 13:03

Aber vorsicht. Vorher prüfen ob der unabhängige Sachverständige auch vom Versicherer übernommen wird. Ansonsten zahlst du den selber!

Mit freundlichem Gruß Finanzcenter Weserbergland

Wasserschaden wodurch? Das geht aus der Fragestellung nicht hervor, ist aber wichtig zu wissen. a) es könnte ein Leitungswasserschaden z.B. durch einen Rohrbruch in deiner Wohnung sein. Wenn das der Fall sein sollte, handelt es sich um einen Hausratschaden. Wenn das Gerät durch Leitungswasser beschädigt worden sein sollte und deine Hausratversicherung die Leistungspflicht anerkennt, bekommst du üblicherwiese den Wiederbeschaffungswert entschädigt. Das heißt: Ein Gerät gleicher Art und Güte, was es heute kosten würde. b) das Gerät könnte auch durch eine/n andere Person durch z.B. ein Glas Wasser, was auf dem Tisch stand und umgefallen ist, beschädigt worden sein. Wenn das Fall ist handelt es sich um einen Privathaftpflichtschaden. Dieser sollte durch den Haftpflichtversicherungsvertrag des "anderen" entschädigt werden (sofern dieser einen bestehenden leistungspflichtigen Vertrag hat). Die Haftpflichtversicherung entschädigt den Zeitwert. Also den Wert, den das beschädigte Gerät zum Zeitpunkt des Schadeneintritts hatte. Bei elektronischen Geräten dieser Art ist der Wertverlust nunmal leider höher als bei manch anderen Gegenständen. Ich hoffe, ich konnte helfen. Beste Grüße!

das ist der wert, den dein notebook noch hat. gerade im it-bereich schreitet die entwicklung sehr schnell voran und für 799€ bekommst du heute DEUTLICH besseres als damals. deswegen zeitwerterstattung. wenn du den neuwert erstattet haben willst (oder auch den wiederbeschaffungswert) musst du das gesondert bei vertragsabschluss vereinbaren - allerdings wirds dann auch wesentlich teurer ;)

Elektronische Geräte haben bereits die Hälfte an Wertverlust, wenn du die Ladentür hinter d ir schließt. Ein Notebook das 2 Jahre alt ist, ist wiederum nur noch die Häfte wert. Der Erstattungsbetrag hat mit dem Preis eines gebrauchten nichts zu tun. Da die Versicherung nur den Zeitwert zahlen will, gehe ich voin einem Haftpflichtschaden aus. Ein Leitungswasserschaden bei einer neuen Hausratversicherung wäre zum Neuwert versichert gewesen. Neuwert wäre ein gleiches Gerät, ohne technische Neuerungen. Das wäre aber ebenfalls heute natürlich weitaus billiger.