Umzugsfirma: Rechnung viel teurer als Angebot und Verschätzung Volumen

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Grundsätzliches erst einmal vorneweg:

Ein Kaufvertrag/Dienstleistungsvertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme. Dies bedeutet in diesem Fall:

Der Verkäufer (Spediteur/Dienstleister) unterbreitet dem Käufer (Ihre Mutter) ein verbindliches Angebot. Erscheint der Preis dem Käufer angemessen, so kommt der Vertrag durch Annahme des Angebotes durch den Käufer zustande. Durch die Annahme des Kauf-, Dienstleistungsvertrages entstehen für den Verkäufer sowie für den Käufer rechtliche Pflichten, die einzuhalten sind.

Der Verkäufer ist verpflichtet die richtige Ware, am richtigen Ort, zur richtigen Zeit, im richtigen Zustand und zum richtigen Preis bereitzustellen. Der Käufer verpflichtet sich den vereinbarten Preis in richtiger Höhe und zur richtigen Zeit zu bezahlen.

Übertragen auf den hier geschilderten Fall bedeutet dies, der Spediteur hat den Umzug zu den vereinbarten Konditionen durchzuführen; ein angefallener Mehraufwand, kann natürlich berechnet werden, solange er angemessen ist. Was hier allerdings deutlich ins Auge sticht, ist die Tatsache, dass sich der Spediteur nicht an die vereinbarten Konditionen hält. Diese müssen übrigens nicht zwingend schriftlich abgesprochen werden, mündliche Vereinbarungen sind ebenfalls bindend. Faktum ist von vornherein: Kalkuliert der Spediteur das anfallende Transportvolumen falsch und es kommt zu einem bindenden Vertrag, so lastet das Risiko auf Seiten des Spediteurs nicht des Kunden. Der Kunde hat das Recht der Kalkulation des Spediteurs zu vertrauen, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben. Es ist dem Kunden nicht zuzumuten, die Kalkulation des Spediteurs auf rechnerische Richtigkeit zu überprüfen, da hier oftmals eine langjährige Berufserfahrung von Nöten ist. Angefallener Mehraufwand ist dann angemessen zu berücksichtigen, wenn die durchgeführten zusätzlichen Tätigkeiten auf Wunsch des Kunden geschehen und der durchschnittliche Stundensatz der Mitarbeiter nicht überschritten wird. Nicht in Rechnung gestellt werden, darf die hier aufgeführte zweite Tour. Diese hätte von vornherein einkalkuliert sein müssen; auch hier wieder Grundsatz von Treu und Glauben. Die Aussage des Spediteurs er hätte keinen größeren LKW, ist einfach nur frech. Er weiß wie groß seine Fahrzeuge sind und muss dementsprechend kalkulieren, oder ein größeres, dem Angebot entsprechendes Fahrzeug bereitstellen.

Der gleiche Grundsatz gilt im übrigen auch für die beiden Herren Schreiner. Das Angebot ist auch hier wiederum so zu kalkulieren, das sämtliche Kosten und Aufwendungen seitens des Unternehmers einkalkuliert sind. Ist der Vertrag zwischen Schreiner und ihrer Mutter aufgrund des Angebotes geschlossen worden, so ist dieses Angebot verbindlich.

Defakto ist nämlich eines klar: Wären die Angebote von vornherein in der richtigen Höhe abgegeben worden, wäre es aufgrund des Preises niemals zu einem Vertragsabschluss (Annahme des Angebotes) gekommen. Das gilt für beide Fälle.

Ich rate Ihrer Mutter, sich mit beiden Unternehmen in Verbindung zu setzen, und notfalls auch unter Androhung rechtlicher Schritte, eine korrigierte Rechnung zu verlangen. Leider, und ich wiederhole es leider, gibt es gerade in der Branche der Umzugsunternehmen immer wieder schwarze Schafe, die sich durch solche Berechnungen eine goldene Nase verdienen wollen. Es war auch unlängst ein Bericht darüber bei Akte 2011 zu sehen.

Sollten die Unternehmen nicht bereit sein, eine korrigierte und richtige Rechnung auszustellen, wird Ihre Mutter sich einem zwingenden Rechtsstreit stellen müssen. Erkennbar sind zumindest im Vorfeld, auch ohne die genauen Wortlaute bei der Besprechung zu kennen, die deutlichen Absichten eines Betruges. Daher gehe ich schwer davon aus, dass die beiden Unternehmer sich davor hüten werden, es soweit kommen zu lassen.

Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich hierzu unter matthias.cormann@googlemail.com.

MfG Matthias Cormann

Hat Deine Mutter Zeugen für das Gespräch mit dem Mitarbeiter, also für die Aussage, dass seine Kalkulation ein Maximum ist? Ich würde die 2. Fahrt nicht bezahlen. Die Aussage, sie hätten kein größeres Auto, ist unverschämt. Das hat er vorher gewußt. Auch für den Küchenaufbau würde ich nur die veranschlagte Summe zahlen - waren das wirklich Profis oder hat sich der Aufbau durch laienhaftes Nicht-wissen und rumprobieren so verzögert? Alles, was suspekt erscheint, von der Rechnung abziehen - Materialkosten können natürlich durch Schrauben, Winkel, etc. entstehen. Erscheinen sie zu hoch, weil nichts dazu gekauft werden mußte, abziehen. Den Rest überweisen und abwarten, was passiert. Sollte die Firma den Rest einklagen wollen, kann man immer noch entscheiden, ob ein Gang vor Gericht sinnvoll ist oder man doch lieber zahlt.

Ist denn ein schriftliches Angebot gemacht worde, möglichst mit Festpreis? Wenn nicht kannst Du nur an die Gutherzigkeit des Umzugsunternehmens appelieren. Es lohnt sich aber bestimmt, die Positionen persönlich und einzeln mit dem Chef des Unternehmens durchzusprechen. Dazu einen persönlichen termin vereinbaren.

schnipsel007 
Fragesteller
 06.09.2011, 08:06

Es gibt ein Angebot, jedoch leider nicht mit Festpreis. Gilt bei Umzugsunternehmen denn nicht die 10% bei Kostenvoranschlägen?

mausv  06.09.2011, 08:11
@schnipsel007

Keine Ahnung. Ich glaube aber, dass die 10% sowieso nicht verbindlich sind. Wie gesagt, versuche es erstmal mit einem persönlichen und freundlichen Gespräch (ruhig auch ein bisschen weinen und jammern). Aus meiner Erfahrung mit Lieferanten und Handwerkern ist da immer etwas rauszuholen. Auf der anderen Seite sitzen ja auch nur Menschen....lass mal hören, wie es gelaufen ist.

Aiconus  06.09.2011, 15:05

Tut mir leid aber das ist schlichtweg falsch. Auch mündliche Absprachen sind bindend. Der Grundsatz von Treu und Glauben darf nicht verletzt werden, wie hier geschieht.

mausv  06.09.2011, 15:54
@Aiconus

Du hast recht. Das Problem scheint aber zu sein, dass die Mutter wohl keine Zeugen für die Absprachen hat. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man es zuerst mit Freundlichkeit versuchen sollte, danach kann man immer noch den Knüppel rausholen.