Versicherung bezahlt dem Handwerker den beseitigen Wasserschaden nicht

4 Antworten

Der Vertragspartner und Auftraggeber ist der Hausbesitzer, er ist für die Bezahlung haftbar. Alles andere ist eine Sache zwischen ihm und seiner Versicheung, die dich als Beauftragtem der Klempnerleistung nicht betrifft.

Der Auftraggeber, also der Hausbesitzer.

Gab es denn eine Kostenübernahmebestätigung von der Versicherung.

OttoHuth 
Fragesteller
 27.05.2013, 09:37

Laut Aussage des Auftraggebers lag eine Kostenübernahme vor!

Kleinalrik  27.05.2013, 09:42
@OttoHuth

Laut Aussage...

Die muss dir im Original zugeschickt werden, vorher würde ich garnix glauben. Und selbst eine Kostenübernahmeerklärung entbindet den Auftraggeber nicht von den Verbindlichkeiten.

Schreib dem Hausbesitzer per Einschreiben, da die Versicherung bislang nicht gezahlt habe, müsse er nun die Rechnung begleichen. Setz eine Frist von 14 Tagen und ab dafür.

Falls der Schaden eine Vorgangsnummer bei der Versicherung hat, ruf dort an und frag unter der Vorgangsnummer nach, wie weit die Sache gediehen ist.

Ehrlich, die Sache stinkt.

Eigentlich müsste der Hausbesitzer das Geld an euch zahlen und die Rechnung dann bei seiner Versicherung einreichen.
Euer Vertragspartner ist ja nicht die Versicherung, sondern der Hausbesitzer.

Wenn ich dich richtig verstehe, sandtest du der Versicherung direkt die Kostenrechnung zu.

Eine Abtretungserklärung seitens Versicherungsnehmers liegt dir aber dazu vor?

OttoHuth 
Fragesteller
 27.05.2013, 09:38

Wir hatten eine Abtretungserklärung

Kleinalrik  27.05.2013, 09:43
@OttoHuth

Immerhin. Aber damit ist der Versicherungsnehmer nicht aus dem Schneider.

helmutgerke  27.05.2013, 10:34
@Kleinalrik

Korrekt, aber damit wird ausgeschlossen das der VN bereits die Versicherungszahlung einsackte

OttoHuth 
Fragesteller
 27.05.2013, 13:02
@helmutgerke

Hallo, heute kam die Nachricht das die Versicherung aus versicherungstechnischen Gründen die Abtretungserklärung nicht anerkennen kann. Diese wurde bereits nach 1 Woche eingereicht und er ist jetzt 8 Wochen her und plötzlich so etwas?

helmutgerke  27.05.2013, 17:00
@OttoHuth

dann ist nun der Auftraggeber in der Pflicht die Rechnung zu regulieren