Muss versicherung das VERLEGEN von Laminat bezahlen oder nur das Material nach wasserschaden?

6 Antworten

Klar müssen die das verlegen. Der Wert des Laminats steigt ja durchs Verlegen. Und dieser zusätzliche Wert ist die ja entgangen. Auch die Entsorgung des alten muss übernommen werden.

Wenn ich deine Kommentare richtig deute, hast du lediglich 1 Materialkostenanschlag eingereicht, und die zugehörigen Arbeiten noch gar nicht belegt!?

Anschliessend hier eine (dXmme und) lückenhafte Frage einzustellen, unter dem Motto "Versicherer weigert sich zu zahlen" ist schlicht lächerlich!

Auf deinen Kostenanschlag hast du bereits den Nettobetrag des Zeitwertes erhalten und selbst das war schon zu viel - weil du ja nur Mieter, aber nicht der geschädigte Eigentümer bist. Bis dato ist dir GARNICHTS verweigert worden!!!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sie weigert sich aber die Handwerker zu bezahlen.

Soll man daraus schließen, das die Handwerker keine Rechnung für die Reparatur erstellt haben?

Ich habe es nun auf meine Kosten verlegen lassen.

Weshalb?

Die Privathaftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, und daran hast du dich zu halten. Ansonsten verlierst du deinen Versicherungsschutz.

Diese Kosten wird deine Privathaftpflicht nicht übernehmen.

Natürlich muss das Verlegen ebenfalls reguliert werden, da du ja dafür auch haftest. Die Argumentation der Versicherung macht keinen Sinn.

Genau so wenig SInn macht es, dass der Vermieter nicht seine Gebäudeversicherung in Anspruch genommen hat. Die hätte Neuwert reguliert. Ich hoffe du hast die Differenz bei den Materialkosten nicht auch aus eigener Tasche gezahlt. Dafür haftest du nämlich nicht.

Als Mieter hast du im übrigen einen Anspruch darauf, dass der Vermieter solche Schäden über die Gebäudeversicherung regulieren lässt. Schließlich zahlst du für die.

Die Gebäudeversicherung hat damit natürlich überhaupt nichts zu tun, wenn es sich um einen reinen Haftpflichtschaden handelt.

@DerHans

Ich frag mich welche Art von Wasserschaden einen solch großen Schaden verursachen kann, wenn nicht ein Leitungswasserschaden.

@NamenSindSchwer

Von LW-Schaden steht in der Frage nichts.

Einen Laminatboden kann man auch anders kaputt kriegen.

@DerHans

Steht im Topic der Frage!

@ProVersi

Sorry habe ich überlesen. Könnte aber auch ein großes Aquarium oder ein Wasserbett gewesen sein

@DerHans

Egal - wäre immer bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser und damit hinsichtlich Folgeschäden zum Neuwert in der Gebäudeversichetung gedeckt!

Ich tue mich hier schwer der Argumentation der Versicherung zu folgen auch vor dem Hintergrund von Schadensminderungspflicht und Wirtschaftlichkeit.

Es ist der Zustand wiederherzustellen, der unmittelbar vor dem Schaden bestand.

Ein nicht verlegtes Laminat bringt ja niemandem was. Hattest du einen KVA eingereicht?

Ombudsmann einschalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hatte nur den Kostenvoranschlag für das Material eingereicht. Die Versicherung sagt, der Vermieter müsste sich um das Verlegen kümmern denn er wollte ja schließlich einen neuen Boden

@Tini31

Das ist Unsinn. Natürlich hast du ja einen bereits verlegten Boden beschädigt und nicht nur das Material.

Zeitwert gilt selbstverständlich trotzdem.