Lieferschein unterschrieben, Zahlungspflichtig?

1 Antwort

Nein. Da der Handwerker die Platten bestellt hat und auch die Rechnung erhalten hat, ist er zahlungspflichtig. Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein hast du lediglich bestätigt, dass du die Platten im Auftrag des Handwerkers entgegen genommen hast.

Du solltest aber mal bei dem Handwerker nachfragen, warum er die Rechnung nicht bezahlt hat. Sollte er sich weigern, das nachzuholen, dann sieht es so aus, als wollte er sich einen Vermögensvorteil verschaffen, da er ja das Geld für die Platten von dir bekommen hat. Sag ihm ruhig, dass du das zur Anzeige bringen müßtest, weil vielleicht den Straftatbestand des Betrugs erfüllt sein könnte.