Versetzung?Arbeitgeber verpflichtet zu helfen?


09.03.2020, 10:23

Hallo ihr Lieben,

ich werde diesen Sommer umziehen,zurück zur Familie. Bin Verkäuferin in TZ und unbefristet beschäftigt seit 2017. Im Ort wo ich hinziehe gibt es die Filiale auch. Ich habe mit dem Bezirksleiter darüber gesprochen,er meinte er weiß nicht ob er da helfen kann. Aber ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet zu helfen damit ich meine unbefristete Stelle behalten kann und ein sicheres Einkommen habe? Ich bin mir da sehr unsicher und würde mich freuen über jede Antwort! Liebe Grüße

10 Antworten

Das Du umziehst ist dein Privatvergnügen, der AG kann dir dort eine neue Stelle anbieten muss er aber nicht, hast Du Anhaltspunkte das dein AG dort überhaupt noch Beschäftigte sucht ?

Ansonsten ist es allein dein Ding wie Du von deinem neuen Wohnort zu deinem Arbeitsplatz kommst.

Leonie294 
Fragesteller
 09.03.2020, 10:30

Ja wenn ich könnte wäre ich hier geblieben..ich muss wegziehen weil ich nach einer Trennung mit meinem Kind hier jomplett allein bin..bin wegen der Arbeit hier geblieben für zwei Jahre jetzt..aber irgendwann geht es nicht mehr. Und in diesem Unternehmen werden ununterbrochen welche gesucht..nur ist es ja für August..ich glaub jeder würde erstmal versuchen da zu bleiben wo die Arbeit Spaß macht und dazu auch noch unbefristet ist..was heutzutage selten geworden ist..danke für die Antwort! LG

der arbeitnehmer bekommt die chance der arbeit , von dem unternehmen !

wer den wohnort wechselt , sucht sich dort eine neue chance .

das ein marktleiter über die regionale zentrale die neue bewerbung unterstützt ist möglich - - aber kein arbeitgeber ist dazu verpflichtet . da hat man die freiheit selbst zu entscheiden .

Was steht denn bezüglich der Arbeitsstätte im Arbeitsvertrag geschrieben? Wie weit ist denn die neue Arbeitsstätte vom bisherigen Wohnort entfernt?

Etwas mehr Informationen wären hilfreich.

Solange nichts im Arbeitsvertrag diesbezüglich steht. Nein.

Wenn in der Filiale gerade keine Stelle frei ist wird das auch schlecht gehen.

Je nach Art der Kette können die da gar nichts machen weil die einzelnen Filialen unter eigenständiger Leitung stehen.

Gutes Beispiel ist hier Edeka. Die haben sehr viele Franchisenehmer.

Mit dem umziehen muss man immer n bissel aufpassen. Wohin du ziehst ist deine Sache. Nur musst du dich dann auch drum kümmern das du zur Arbeit kommst. Der AG muß da per se nichts machen.

Wie weit ist der alte Arbeitsplatz denn entfernt?

da es keine betriebliche versetzung ist, sondern du aus privaten gründen umziehst, ist der AG da raus.

dein vertrag bezieht sich auf deine jetzige stelle am aktuellen wohnort. der vertrag dort ist unbefristet.

wenn du umziehst und in der anderen filiale nichts frei ist, ist das komplett dein problem. du musst dir einen neuen job suchen, oder eben dort bleiben. vom AG kannst du nichts erwarten. er erfüllt seine pflichten.