Wechsel vom Bund zur Kommune (Stadt) - Versetzung möglich oder Kündigung erforderlich?

1 Antwort

Hallo pedi1111,

Du hast es schon richtig erkannt: Versetzung geht nicht, weil ein anderer Arbeitgeber. In § 4 Abs. 1 TVöD ist der Begriff der Versetzung definiert:

"Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigungbei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses."

Also gehts nur über Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Alles Gute, Martin