Darf ich in Betriebsferien Überstunden abbauen? Arbeitgeber verpflichtet mich Urlaubstage zu nehmen?

6 Antworten

Was steht denn zu den Überstunden im Arbeitsvertrag? Gibt es im Betrieb evtl. einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung zu den Überstunden?

Grundsätzlich sollte jedem AG und AN daran gelegen sein, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen. So sieht es der Gesetzgeber vor.

Der AG darf nach üblicher Rechtsprechung bis zu 3/5 des Jahresurlaubs verplanen, wenn er dies früh genug, also mehrere Monate im Voraus, tut. Betriebsbedingt muss ein AN z.B. in den Betriebsferien, an Brückentagen.....Urlaub nehmen.

Daneben hat auch der AN das Recht, seinen Urlaub selbst zu planen (mindestens die übrigen 2/5).

Womit begründet der AG, dass Du Deine Überstunden nicht abbauen darfst und Urlaub nehmen musst?

Was passiert mit den Überstunden, wenn man sie nicht "abfeiern" kann/darf?

Ihr habt Gleitzeit? Dann gibt es eine Dienstvereinbarung in der dieses geregelt ist.

Es liegt generell im Ermessen des AG, wann AN ihre Überstunden abbummeln dürfen. Es ist Rechtens, daß Dein AG verlangt, für die Betriebsferien Urlaubstage zu nehmen.

Was nicht vom Arbeitgeber OK ist, 20 - 24 Tage Urlaubstage zu verplanen. Aber das ist wieder eine andere Frage.

Meines Wissens darf der Arbeitgeber über die Handhabung des Freizeitausgleichs selber bestimmen, sofern es da keine vertragliche Regelung gibt.

Für Betriebsurlaub selber gibts keine Obergrenze. Die Rechtssprechung geht von einer angemessenen 3/5-Lösung aus.

Das muss aber auch immer im Einzelfall betrachtet werden. Denn Urlaub kann nicht genommen werden, sondern wird vom Arbeitgeber gewährt. Wenn es da die dringenden betrieblichen Belange erfordern, dann kann das Vorrang vor individuellem Urlaub haben.

Unterm Strich kann es für dich aber egal sein, ob du da nun Urlaub nehmen musst und den Freizeitausgleich dann später machst oder umgekehrt.

Entschuldigung auf rot geklickt

Betriebsferien sind 'Urlaubstage aber der Arbeitgeber kann nicht einfach die Angefallen überstuden verfallen lassen die kann man, dann auch während der betrieb Arbeitet abbauen!