Versäumte Stegreifaufgabe, Note 6?

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Das scheint mir seltsam. Wenn du unangemeldet fehlst, dann kann sie einen Eintrag machen, weil du unangemeldet gefehlt hast. Ich kenne das deutsche Recht nicht. Aber in der Schweiz haben wir für Absenzen eine eigene Spalte. Die fachliche Note darf nicht mit der disziplinarischen vermischt werden.

Wir hatten in Zürich zu einem ähnlichen Fall eine Diskussion: Ein Schüler hat eine Prüfung leer abgegeben, obwohl er anwesend war. Selbst in diesem wesentlich schwerwiegenderen Fall waren wir uns nicht einig, ob wir dafür eine schlechte Note geben können. Ich habe daher beim Juristen des Schulamtes nachgefragt. Er stimmte mir zu, dass ein Schüler, der ein leeres Blatt abgibt, nicht bevorzugt werden darf, gegenüber einem, der sein Bestes versucht, aber eben praktisch nichts kann. Ob wir eine schlechte Note setzen dürfen, konnte er aber spontan nicht beantworten und er versprach, sich wieder zu melden. Seit zwei Jahren brütet er über den Gesetzbüchern und ist noch nicht zu einem abschliessenden Urteil gekommen. Sobald er sich meldet, leite ich seine Antwort hier weiter.

Weil du aber aus Versehen gefehlt, also und nicht bewusst die Arbeit verweigert hast, scheint mir dein Fall noch wesentlich günstiger. Ich vermute, wenn du protestierst, wird diese Note gestrichen.

Ein weiterer Fall wurde mir mündlich berichtet: Ein Schüler hat sich ausgerechnet, dass er sich bei der Maturprüfung (Abitur) in einem bestimmten Fach die schlechteste Note (in der Schweiz eine 1) leisten kann. Er hat seine Prüfung leer abgegeben. Der Schüler kriegte dann aber keine 1, sondern es wurde ihm mitgeteilt, er habe die Prüfung nicht geschrieben. Deshalb musste er die gesamte Matura wiederholen.

Fachlich hat er keine Leistung erbracht

@Novos

Die Mathe Note sagt, ob du etwas von Mathematik verstehst. Das kann in der obigen Prüfung nicht beurteilt werden. Wenn es eine angesagte Prüfung wäre, könnte der Lehrer allenfalls darüber spekulieren, ob der Schüler die Prüfung geschwänzt hat, weil er wusste, dass die Note schlecht ausfallen würde. Ich bezweifle selbst in diesem Fall, dass er juristisch durchkommen würde. Aber wenn der Schüler ja nicht einmal wusste, dass da eine Prüfung stattfindet, sehe ich nicht, wie du aus seiner Abwesenheit etwas über seine Fähigkeiten in Mathematik herausfinden willst. Es sei denn, er hat sich beim Einstellen des Weckers verrechnet.

Ja, (soweit ich weiß). Du hast ja unentschuldigt gefehlt.

Da Schulpflicht besteht und du dich am morgen nicht krank gemeldet hast, hättest du zum Unterricht da sein müssen.

Von daher ist die Benotung korrekt.