Verrechnung der Krankheitstage im Arbeitszeitkonto?

1 Antwort

Ist das richtig so?????

Ja, das ist korrekt.

Bei Krankheit gilt, genau so wie bei Feiertagen, das Entgeltausfallprinzip. Das besagt, dass man so bezahlt wird, als hätte man gearbeitet. Wenn vorher schon feststand, dass Du Freitag, Samstag und Sonntag frei hast, hättest Du da ja nicht arbeiten müssen, also muss Dein AG Dich auch nicht bezahlen.

Wenn ein AN von Montag bis Freitag arbeiten muss und am Wochenende, wo er ja frei hat, krank wird, bekommt er ja auch nichts. Im § 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz steht dazu: Dem AN ist das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Auch das mit dem Überstundenabbau stimmt. Da Du an diesem Tag nicht gearbeitet hättest, kannst Du ihn auch nicht als Krankheitstag bezahlt bekommen. Die einzige Ausnahme ist Urlaub. Wenn Du einen Urlaubstag eingereicht hast und da krank wirst, wird Dir Entgelt bezahlt ohne dass der Urlaubstag abgezogen wird.