Verrechnung der Krankheitstage im Arbeitszeitkonto?
Hallo, ich arbeite in der Gastronomie und habe zu folgender Situation eine Frage.
Ich war von Montag bis Donnerstag arbeiten und hatte Freitag, Samstag und Sonntag frei gehabt. Da es mir schon Mittwoch schlecht ging bin ich Freitag zum Arzt und wurde Freitag bis Sonntag krank geschrieben.
Als ich jetzt mein Arbeitszeitkonto bekam wurde mir der Freitag nicht berechnet sondern als Arbeitsfrei eingetragen. Ich hab meinen Hotelleiter danach gefragt wie das zustande kommt und bekam zur Antwort.:
Die Berechnung der Stunden richte sich je nach dem ob der Dienstplan schon fest steht oder nicht. Da er schon fest stand und ich sowieso frei gehabt hätte wird dieser Tag als frei gerechnet und nicht laut Krankenschein mit 8 Stunden berechnet. Er meinte als Beispiel wenn ich eine Woche Überstundenabbau hätte und würde krank werden (wenn der Dienstplan schon steht) dann würden die Überstunden abgerechnet werden und nicht mit +8 Stunden berechnet werden.
Ist das richtig so???????
Ich danke schon mal für die Antworten (:
1 Antwort
Ist das richtig so?????
Ja, das ist korrekt.
Bei Krankheit gilt, genau so wie bei Feiertagen, das Entgeltausfallprinzip. Das besagt, dass man so bezahlt wird, als hätte man gearbeitet. Wenn vorher schon feststand, dass Du Freitag, Samstag und Sonntag frei hast, hättest Du da ja nicht arbeiten müssen, also muss Dein AG Dich auch nicht bezahlen.
Wenn ein AN von Montag bis Freitag arbeiten muss und am Wochenende, wo er ja frei hat, krank wird, bekommt er ja auch nichts. Im § 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz steht dazu: Dem AN ist das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Auch das mit dem Überstundenabbau stimmt. Da Du an diesem Tag nicht gearbeitet hättest, kannst Du ihn auch nicht als Krankheitstag bezahlt bekommen. Die einzige Ausnahme ist Urlaub. Wenn Du einen Urlaubstag eingereicht hast und da krank wirst, wird Dir Entgelt bezahlt ohne dass der Urlaubstag abgezogen wird.