Arbeitszeitkonto und krank?

5 Antworten

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Dein AG darf Dir keine Stunden abziehen. Er muss Entgeltfortzahlung für vier Tage bezahlen.

Hier gilt das Lohnausfallprinzip. Danach muss der AN so bezahlt werden wie er ohne Krankheit hätte arbeiten müssen. Da im Schichtplan Do - So Arbeit eingetragen war, müssen auch diese Tage bezahlt werden. 

Der AG muss außerdem evtl. Schichtzulagen die Du in diesen Tagen bekommen hättest auch so bezahlen wie Du hättest arbeiten sollen. Wenn Mehrarbeit geplant war, ist diese auch abzugelten.

Bemessungsgrundlage für die Zahlung ist der Lohn des AN, der ihm für die maßgebende Arbeitszeit zugestanden hätte. Auf die individuelle Arbeitszeitsituation ist abzustellen (BAG 26.6.2002, DB 02,2439).

Danke fürs Sternchen

Im Krankheitsfall sind diese Stunden zu bezahlen welche Sie normal auch arbeiten würden - Entgeltfortzahlungsgesetz - hier nachzulesen: www.dejure.org  Einfach einmal nachfragen und bei Bedarf auf das Gesetz hinweisen! Alles Gute!

Danke

Arbeitgeber sind zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet. An Tagen an denen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, dürfen keine Stunden abgezogen werden. Weise die zuständigen Personaler darauf hin! Im Härtefall kannst du damit vor das Arbeitsgericht gehen, falls dir das Entglet für 16 Stunden ein Rechtsstreit mit deinem Arbeitgeber Wert sind.

Ist auch richtig, zu der Zeit wo du zum Dienst eingeteilt wirst, muss auch bezahlt werden. also 4*8 Stunden, informiere das Personalbüro das zu ändern.

Genauso sehe ich das auch, aber der Steuerberater meines Arbeitgebers hat immer irgendwelche Schlupflöcher.

@SiNie

Da gibt es keine "Schlupflöcher"!

Alle Antworten - besonders die von Hexle2 - sagen das Richtige!

Da ist nix mit Schlupflöchern des Steuerberaters.

Entgeltfortzahlung erfolgt so wie voraussichtlich gearbeitet, also in diesem Fall auch am Sa +So. 

Wäre der Unfall etwas eher geschehen würde dafür der Di +Mi aus der Entgeltfortzahlung rausfallen.