Verpfeifen Lehrer einen bei der Polizei?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wäre sogar ihre Pflicht das mindestens dem Rektor der Schule zu melden. Der Grund dafür ist der Schulweg als solches, die Schüler sind auf diesem Weg über die Schule versichert und wenn etwas passiert klärt die Versicherung was passiert ist und wie es dazu kommen konnte.

Wenn du dann mit einem Fahrzeug fährst für welches du nicht die nötige Fahrerlaubnis besitzt ist das eine Straftat, passiert damit dann noch ein Unfall entfacht sich für dich die Hölle auf Erden.

Wenn du also ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug bewegst schränkt dich das ebenfalls in der Zukunft ein wenn du eine Fahrerlaubnis erlangen möchtest, so kannst du eine Sperre erhalten und auch eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) ablegen müssen bevor du für eine Prüfung zugelassen wirst. Am Rande erwähnt: Die Kosten für eine MPU müssen aus eigener Tasche getragen werden und diese belaufen sich gut und gern auf 800€. Der Führerschein ist für Klasse B ist ebenfalls nicht günstig und wenn man da mal mit ~ 2.500€ für Klasse B rechnet + die 800€ für die notwendige MPU, dann macht man sich das Leben unnötig schwer.

Das nächste Problem ist das Fahrzeug als solches, ist dieses Fahrzeug angemeldet und versichert? Da hier deine Eltern einspringen müssten (oder eine andere Person mit 18 Jahren) würden auch diese zur Verantwortung gezogen werden, denn der Halter ist dazu verpflichtet das Fahrzeug vor unerlaubter Benutzung zu sichern. Wenn du da also mit deinen 15. Jahren ohne Fahrerlaubnis mit diesem Fahrzeug auf die öffentliche Straße fährst und wirst dabei erwischt wird geklärt wie es überhaupt sein kann das du ein solches Fahrzeug verwenden kannst. Dann bekommen deine Eltern massivst einen auf den Deckel.

Einfach gesagt:

Vergiss den Gedanken und warte drauf bis du alt genug bist den entsprechenden Führerschein zu machen. Du darfst mit 16 Jahren die Klasse A1 (125er) fahren und den Führerschein dazu machen. 6 Monate vor deinem 16. Geburtstag darfst du die theoretische Prüfung ablegen, 1 Monat davor die praktische Prüfung.

Mir wäre das Risiko zu hoch dabei erwischt zu werden und würde lieber die paar Monate abwarten bis ich das legal fahren darf. Die Konsequenzen die drohen wenn man aufgehalten wird stehen in absolut keinem Verhältnis zu dem Nutzen den man glaubt zu erhalten.

Wie schon erwähnt, man erhält sehr wahrscheinlich eine Sperre zum erlangen einer Fahrerlaubnis (das betrifft auch die Klasse AM, A1, A2, A sowie B, BE, B96 und weitere). Obendrauf ist eine MPU sehr wahrscheinlich und diese möchte man freiwillig nicht ablegen müssen. Als Sahnehäubchen kommt der Ärger dazu den du zwangsläufig kassieren wirst wenn deine Eltern ebenfalls ordentlich einen auf den Deckel bekommen.

Alles in allem ist das ein viel zu hohes Risiko bei einem viel zu hohem Einsatz. Das kann man drehen und wenden wie man möchte, in jedem Fall ist es die bessere Entscheidung zu warten bis man das nötige Alter erreicht hat um die nötige Fahrerlaubnis zu erhalten.

Wenn ein Lehrer davon Wind kriegt, dann darf er wie jeder andere Mensch auch handeln:
Er kann dich verpfeiffen, muss es aber nicht.

Anders sieht es z.B. bei Therapeuten aus. Die unterstehen einer internen Schweigepflicht, die allerdings nicht gilt, wenn Gefahr für den Patienten oder andere Menschen besteht.
Sollte zudem eine Straftat gestanden werden oder die Planung einer solchen offengelegt werden, ist der Therapeut verpflichtet, sich zum Wohl seines Patienten an die Polizei zu wenden.

Wenn der/die Lehrer es herausfinden, das ich so zur Schule kommen, denkt ihr sie würde mich bei der Polizei verpetzen?

Das wäre wünschenswert, denn der Schulweg fällt auch in den "Verantwortungsbereich" der Schule.

Wäre ich hier Lehrer - würde ich mir den Schüler greifen und darauf verweisen, dass ich die Polizei informiere, wenn ich noch einmal mitbekommen, dass besagter Schüler mit dem Moped zur Schule oder folgend nach Hause fährt.

Wie voreingenommen muss man sein um sich über andere zu stellen. Was für einen Einfluss haben deine Erzeuger auf dich? Es wäre das richtige dich mit Wasser und Brot in den Karzer zu sperren. Gibt es leider nicht mehr. Deshalb würde ich sofort die Polizei rufen und dich vor allen Schülern bloß zu stellen. Was anderes geht nicht in dein Hirn.

hallop861 
Fragesteller
 12.11.2019, 18:03

haha, du bist lustig.

hallop861 
Fragesteller
 12.11.2019, 18:04

Wie stlle ich mich bitte damit über andere?

martinreschke  12.11.2019, 18:08
@hallop861

Weil andere doch nicht solche unverfrorene Rechte herausnehmen. Mein Sohn dürftest du nicht sein. Wobei ich solch ein Verhalten in unserem Umkreis nicht kenne. Nur Angeber wollen sich damit positionieren.

hallop861 
Fragesteller
 12.11.2019, 18:09
@martinreschke

Ich fühle mich als etwas besseres, weil ich mit dem Motorrad in die Schule fahren will? Oder wie meinst du das. Ich hoffe auf jedenfall, dass du das so nicht ernst meinst

martinreschke  12.11.2019, 19:45
@hallop861

Nicht weil du damit zur Schule fahren willst, sondern das ohne die Genehmigung machen willst oder machst.

ZuumZuum  13.11.2019, 11:42

Deshalb würde ich sofort die Polizei rufen und dich vor allen Schülern bloß zu stellen. Was anderes geht nicht in dein Hirn.

Der erste teil des Satzes ist genau das was getan werden muss, weil Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat ist, und der Lehrer eine Garantenstellung ausübt.
Der zweite Teil allerdings ist überflüssig, und für sich strafbar als Üble Nachrede § 186 StGB.

martinreschke  13.11.2019, 14:12
@ZuumZuum

Ne ist nicht so. Üble Nachrede ist es wenn es nicht der Wahrheit entspricht. Man kann ja nicht die Schüler wegjagen wenn die Polizei auftaucht. Gaffen ist das auch nicht.

Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat. Lehrer sollten bei sowas hellhörig werden und zumindest bei den Eltern Bescheid sagen. Allerdings können die bei manchen Sachen auch nicht so tun als wenn sie es nicht mitbekommen haben... Also ich würde es melden.

In anderen Dingen wiederrum sind Lehrer auch Vertrauensperson, wenn man etwas erzaählen muss, aber nicht den Freunden sagen will oder den Eltern. Man kann als Jugendlicher vielfältige Probleme haben. Aber bei Straftaten darf halt niemand schweigen. Das hat nichts damit zu tun wie ein geheimnis für sich zu behalten.

Weißt du eigentlich das es sein kann das du dann erstmal keinen Autoführerschein machen darfst?

ZuumZuum  13.11.2019, 11:34

Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 Euro Verwarngeld.

Fahren ohne Fahrerlaubnis hingegen, das ist eine Straftat nach § 21 StVG. Aber das meintest Du sicherlich.

Davidtheanswer  13.11.2019, 16:47
@ZuumZuum

Ja, das meine ich, wenn man keine Erlaubnis für das Fahrzeug hat...