Vermögensauskunft?
Moin, ich komme in den genuss eine vermögensauskunft machen zu dürfen. Ich zahle zwar jeden Monat schon einen Betrag durch mein P-Konto ab, da ja alles was über die 1250€ geht gefändet wird, aber das geht den herren wohl nicht schnell genug. Ich wohne momentan mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (wir stehen beide im Mietvertrag)
Nun zu meinen Fragen genau genommen 2 Fragen:
- Kann es passieren dass der Gerichtsvollzieher Sachen meiner Freundin pfändet? Ich meine es gibt z.b. eine PS4 in der Wohnung und selbst ein paar 100€ Bargeld befinden sich hier, die meiner Freundin gehört, was sie aber nicht nachweisen kann, da sie keinerlei Quittungen oder Kaufbelege besitzt. Was ist wenn der Gerichtsvollzieher einfach davon ausgeht, dass es meine ist? Btw kommt der überhaupt in die Wohnung und guckt sich das an, oder reicht es wenn ich sage "ich hab nix" und die vermögensauskunft abgebe?
- Kann mir eigentlich noch etwas weggenommen werden? Also klar wenn ich jetzt was super wertvolles besitzen würde könnte es gefändet werden aber dem ist ja nicht so. Ich meine eher vom Gehalt oder ähnliches. Ich meine ich habe zwar den monatlichen Freibetrag aber wohne ja in einer Wohnung mit meiner Freundin zusammen, kann es sein dass der Gerichtsvollzieher sagt, dass ich aufgrund des Zusammenlebens etwas von meinem noch übrig bleibenden Freibetrages abdrücken muss? (Meine Freundin bekommt momentan Krankengeld, falls das wichtig ist)
4 Antworten
Der Gerichtsvollzieher kommt Dich besuchen und schaut, was er an Vermögen findet.
Wenn Du behauptest, gar nix zu besitzen, verlangt er die Vermögensauskunft. Früher hieß das "Offenbarungseid" .
Suche Dir eine Schuldnerberatung, dann kannst Du vielleicht die Raten drücken. Es dauert dann zwar länger, bis Du schuldenfrei bist, aber hättest andererseits die Möglichkeit, mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen auszukommen.
Ich wollte Dir nur einen Tipp geben. Die 2. Frage kann ich nicht beantworten. Ich war noch nie in solch einer prekären Lage, weil ich mit meinem Geld bestens haushalten kann. Aufgrund meiner Lebenserfahrung hab ich halt schon vieles gehört, gelesen und gesehen.
Kurz zu mir ich mache eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten und arbeite aktuell in der Zwangsvollstreckung, also genau mein Gebiet.
Wenn eine VA (Vermogensauskunft) älter als 2 Jahre ist lässt man sie neu beantragen, dann schaut man was du besitzt, da bei dir schon eine Pfändung läuft solltest du das kennen, man geht durch was man alles besitzt, bzw. schaut ob du überhaupt Geld hast das zu bezahlen.
Zu dem Termin musst du kommen, oder mit dem GV (Gerichtsvollzieher) einen anderen Termin vereinbaren, ansonsten wird gegen dich ein HB (Haftbefehl) beantragt zur Abgabe der VA
Fast immer steht da normale Wohnungseinrichtung und dann wird nix gepfändet. Grundlage ist dass die pfändbaren Wertgegenstände dem Schuldner, dir gehören, erst wenn man eine Ehe schließt dann etwas vom Ehepartner mit einbezogen werden.
Sobald man Kinder hat steigt der unpfändbare Betrag des Gehalts zur Grundsicherung
In 20 Jahren hat meine Kollegin nur 1 mal eine Sachpfändung gehabt...
In der Regel werden Konten / Verträge / Gehälter gepfändet
Meine Bitte / Tipp sei kooperativ, zahle das was vereinbart ist um weitere Kosten zu vermeiden teilweise werden aus Hauptforderung 50€ - 300€ und ein Anruf kann genügen dass man mithilfe einer Stundung (mündlich) sich 250€ Kosten erspart - und wir uns Arbeit
Wir freuen uns wenn Schuldner kooperativ sind
Erstmal danke für deine Antwort. Du hast wirklich Ahnung und das ist weit Mehr als die meisten anderen die hier kommentiert haben.
Bei mir handelt es sich um eine Verlängerung, der unterschied ist bloß dass ich beim ersten mal vor 2,5 jahren keinen Job hatte und bei meiner Wohnung gewohnt habe. Da war ich in 5 Minuten fertig beim Gerichtsvollzieher.
Inzwischen ist die Situation aber eine andere und ich wüsste gerne was ich zu erwarten habe, bezüglich auf meine jetzige Situation. Kann es zu Sachpfändungen kommen wenn der Gerichtsvollzieher einfach nur glaubt dass etwas mit gehört oder könnte ich (jetzt nur rein theoretisch, nicht das ich si etwas vor hätte, wie gesagt ich besitze aufgrund meiner Spielsucht nichts) sagen, dass meiner Freundin alles gehört was in dieser Wohnung ist ohne belege diesbezüglich zu haben?
Und ich bin mit dem "System" recht zu Frieden, dass alles was über meinem Freibetrag ist, gefändet wird. So bezahlen sich die schulden von alleine. Mit dem Gläubiger kann ich nicht reden, denn der fand das gar nicht witzig dass ich ihm das geld geklaut habe (Millionen Euro Unternehmen, also ist es auch wirklich kein Drama wenn die Firma auf ihr Geld warten muss, auch wenn das rein rechtlich natürlich anders aussieht). Daher möchte ich halt wissen ob der Gerichtsvollzieher mich zwingen kann noch mehr monatlich zurück tu bezahlen als sowieso automatisch gepfändet wird.
Also er muss sicher sein, dass das was gepfändet wird dir gehört, denn der PfÜb (Pfandungs und Überweisungsbeschluss) muss zuvor vom AG (Amtsgericht) genehmigt werden und gilt dann für die jeweilige Person, also gegen dich, und somit darf er auch nur deine Sachen anrühren - wäre sonst Diebstahl 😅
Rechtlich sind Schuldner geschützt sowie das Unternehmen, der VB (Vollstreckungsbescheid) gilt 30 Jahre nach Erlass vom AG
Man darf nur nehmen was erlaubt ist, also dein Grundgehalt, was unterhalb der Grenze ist, gehört dir, wenn du auch nicht mehr hast kann er nicht mehr holen, fertig
Wir haben auch Schuldner wo wir sagen wir machen Forderungsverzicht, weil die einfach nix haben, dann haben wir auch keine Kosten
Bezahl ab was du kannst, der Gerichtsvollzieher schreibt denen das selbe, dass du nicht mehr hast - fertig
Wir haben auch Schuldner die zahlen 5 Euro, dauert halt, ist halt so
Bei einer Vermögensauskunft kommt regulär kein Gerichtsvollzieher und pfändet.
Er darf jedoch alles an Wertgegenständen pfänden, die nicht zum täglichen Lebensunterhalt benötigt werden. Im Zweifelsfall mußt Du nachweisen können bzw. glaubhaft machen, daß es sich nicht um Dein Eigentum handelt.
Alles Weitere ist dann Ermessenssache des Gerichtsvollziehers.
Sachen deiner Freundin können nicht gepfändet werden. Sie kann ja sicher nachweisen, dass sie ihr gehören.
aber das geht den herren wohl nicht schnell genug
Wenn du der Gläubiger wärst, würdest du auch nicht anders handeln.
Hast wohl den Text nicht gelesen stimmts?
Der Fragesteller schreibt, dass die Freundin keinen Nachweis über das Eigentum hat
Dann hat sie Pech gehabt.
Antworte doch einfach nicht wenn du keine Ahnung hast 😉
Fragt sich, wer hier keine Ahnung hat! Ich habe jahrelang in diesem Bereich gearbeitet.
Auch das war nicht die Frage, zumindest der zweite Teil nicht. Es wäre schön gewesen wenn du stattdessen auf meine Fragen eingehen würdest