Vermögensauskunft, Angst um Mietkaution, welche nicht von mir gestellt wurde?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Gerichtsvollzieher pfändet keine Forderungen, das macht das Vollstreckungsgericht. Der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution kann grundsätzlich gepfändet werden. Wer die Kaution erbracht hat, ist erst einmal irrelevant, da dies nur euer Innenverhältnis betrifft. Die Frage ist aber, ob ihr hinsichtliches dieses Anspruches Gesamt- oder Mitgläubiger seid. Man geht überwiegend davon aus, dass letzteres der Fall ist, womit der Vermieter die Kaution nur an euch gemeinschaftlich und nicht nur an einen schuldbefreiend leisten kann. Das würde nach meiner Auffassung in diesem Fall bedeuten, dass ein Titel gegen euch beide erforderlich wäre.

Anders wenn man von einer Gesamtgläubigerschaft ausgeht:

Da deine Ex-Freundin nicht Schuldnerin ist, könnte der Anspruch nur hinsichtlich deiner Berechtigung gepfändet werden. Das hindert den Vermieter nicht daran, die Kaution mit schuldbefreiender Wirkung an deine Ex-Freundin zurückzuerstatten, da diese auch Gesamtgläubigerin wäre. Die Pfändung deines Anspruches würde dann ins Leere gehen. Prinzipiell könnte dir dann ein Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis gegen deine Freundin auf Zahlung des hälftigen Betrages zustehen, der wiederum auch pfändbar wäre, im vorliegenden Fall würde solch ein Anspruch aber wohl nicht bestehen, da sie die Kaution ursprünglich alleine geleistet hat. Aber alles ohne Gewähr.

Das erscheint mir alles sehr stimmig. Jetzt mache ich mir auf jeden Fall nichtmehr so große Sorgen und habe zumindest eine Argumentation, die ich vorbringen kann.

Danke für diese sehr ausführliche Antwort. 

solange Du in der Wohnung wohnst, dient die Kaution als Sicherheit für den Vermieter.

Sie kann erst gepfändet werden, wenn Du ausziehst  und der Vermieter sie freigibt - also keine Ansprüche mehr an Dich hat.

Das würde ich nicht so sagen. Gut andere Situation aber ähnlich bei mir wurde die Kaution vom Insolvenzverwalter gepfändet bei Beginn der Insolvenz. Der Vermieter ist Gesetzlich verpflichtet gewesen dazu

@Lumina86

es hat eindeutig der Vermieter Vorrang mit seinen Forderungen.

Sie bestätigt eidesstattlich das es ihr Geld ist und das wars. Mach dir keine Sorgen da passiert nix