Kann mir ein Gerichtsvollzieher auch etwas wegnehmen wenn er wegen meinem Freund kommt?
Ich hatte vor demnächst mit meinem Freund zusammen zu ziehen und nun mach ich mir Gedanken wegen seinen Schulden (wegen schwarz fahren) ob ein Gerichtsvollzieher, wenn er denn vor unsere Wohnung steht, etwas von mir mitnehmen kann. Mein Freund hat halt, bis auf seine kleine Anlage (die bestimmt auch nicht mehr viel wert ist) keine weiteren Wertgegenstände die man Pfänden könnte. Würde mir der Gerichtsvollzieher glauben, dass das meiste mir gehört? Ich habe auch soweit ich weiß keine Quittungen mehr für meine Sachen.
8 Antworten
Wenn Du nicht nachweisen kannst, welche Sachen Dir gehören (mittels Rechnung/Quittung/Bankauszug), dann kann der Gerichtsvollzieher (GV) es als gemeinsame (Gebrauchs-)Gegenstände ansehen und pfänden. Mitnehmen wird er eh nix, sondern ein Pfandsiegel - umgangssprachlich Kuckuck genannt - ankleben. Bis zur Abholung zwecks Versteigerung vergeht noch einige Zeit. In dieser hat der Schuldner die Möglichkeit, den Betrag (plus Gebühren) an den GV zu zahlen. IdR. lässt er sich auch auf eine Ratenzahlung ein (3 bis maximal 6 Monate). Die erste Rate ist beim Besuch sofort fällig.
Natürlich, aber warum sollte der kommen? Dafür hat er doch meist gar keine Zeit. Seine Kunden bestellt er ein und gut ist, so jedenfalls hier bei uns.
"Der Ehepartner oder Lebensgefährte haftet nur dann mit, wenn er als Zweitschuldner oder Bürge für die Schulden mit einsteht. Hat er das nicht getan, dürfen in der Wohnung befindliche Gegenstände des Partners vom Gerichtsvollzieher nicht berücksichtigt werden."
http://www.datentransfer24.de/Gerichtsvollzieher.html
unbedingt im link weiter lesen, es gibt vieles zu bedenken und zu beachten.
aus meiner Sicht solltest Du vor dem Umzug eine Liste deiner Sachen erstellen und diese von Zeugen bestätigen lassen.
ist aber besser als gar nichts zu machen
Kaufbelege sollte man mind. 3 Jahre aufbewahren. Bei einer Pfändung darf nur das Eigentum des Schuldners gepfändet werden. Vielleicht hast du ja Zeugen die bestätigen können das bestimmte Gegenstände dein Eigentum sind. Also Eigentumsliste erstellen und von Zeugen unterschreiben lassen. So lange diese Pfändung oder Bezahlung der Strafe nicht vollzogen ist, würde ich nicht zuziehen. Es sei denn, du willst seine Schulden mittragen.
Wie oft ist der denn schwarzgefahren, dass der Gerichtsvollzieher bei ihm anklopft??
Wenn es deine Wohnung ist, muss dein Freund seine Gegenstände benennen. DU hast damit nichts zu schaffen.
Vor allem, dass man glaubhaft belegen muss, was einem gehört. Womit man wieder bei der Frage nach der Quittung u.ä. steht.
Das muss nicht immer ausreichen.