Vermittlungsvertrag kündigen?

1 Antwort

Es ist die Frage, ob hier ein vertrag überhaupt zustande gekommen ist, weil du schreibst davon, dass du noch keine Auftragsbestätigung bekommen hast. dazu müßte man den genauen Wortlaut der Erklärungen kennen.

Innerhalb von zwei Wochen kündigen laut AGB, ist wohl das gesetzliche widerrufsrecht, was dir grundsätzlich bei Online verträgen zusteht.

sollte ein vertrag zustande gekommen sein, so kann man über diese zwei Wochen hinaus nicht so einfach kündigen. da muss man erst einmal eine Mahnung schicken, und versuchen in verzug zu setzen. das ist bei diesen verträgen mit diesen autohäusern oft nicht so einfach. Die sind da mit allen wassern gewaschen.