Vermittlung von Arbeitskräften wie läuft das ab?

7 Antworten

Richtig, der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein entsteht immer erst nach 2 - 3 Monaten Leistungsbezug. Leider werden diese aber von den ARGEN etc. nicht ausgehändigt, wenn man in einer Maßnahme steckt. Das hängt damit zusammen, daß man den Kunden dann als "arbeitsuchend" meldet, was aber unzulässig ist. Im Rahmen der Gleichsetzung mit den Leistungsbeziehern von Arbeitslosengeld I haben auch Hartz IV-Empfänger den gleichen Anspruch.

Dann die Aushündigung des VGS schriftlich beantragen. Nach Abweisung, Widerspruch und dann vor das Sozialgericht. Aber Vorsicht: Das Arbeitsverhältnis sollte dann mindestens auf 3 Monate befristet sein.

Wir, als private Arbeitsvermittlung, nehmen zwischen 500€ (ungelernte) und 1.000€ bei gelernten Kräften. Hört sich viel an, ist es aber nicht wirklich. Nach acht Wochen hast Du ANSPRUCH auf einen Vermittlungsgutschein. Bist Du Hartz4-Empfänger bekommst Du evtl auch einen, bist aber auf die Gunst Deines Ansprechpartners bei der ARGE angewiesen. Kannst Du diesen VGS bei einem priv. Vermittler vorlegen (zunächst immer nur als Kopie!!, solange bis er Dich vermittelt hat), zahlt "Vater" Staat für Deine Vermittlung. Der Vermittler darf Dir dann nichts berechnen. Übrigens: einen schriftlichen Vermittlungsvertrag muss er mit Dir in jedem Fall abschließen, dass ist gesetzlich vorgeschrieben.

Frag mal bei der Arbeitsagentur nach. Soviel ich weiß hast du einen Anspruch auf Gelder vom Arbeitsamt wenn du dich bei privaten Arbeitsvermittlern anmeldest. Aber nur wenn du ALG-1 bekommst.

eisfee  12.10.2010, 11:25

stimmt so nicht. Man hat nach 8 Wochen der Arbeitslosigkeit einen anspruch auf einen Vermitlungsgutschein, den Anspruch hat man auch wenn man kein alg1 bezieht, aber wie gesagt erst nach 8 Wochen.

das ist ganz vom unternehmen abhängig, hier schein es sich um einen wirklichen "vermittler" zu handeln, der einen vermittlungsgutschein möchte. dein arbeitgeber ist aber aber nur dann, wenn es eine zeitarbeitsfirma ist, sprich er dich als arbeitskraft verleiht. bei hochqualifizierten gibt es noch soetwas wie personalberater/headhunter, die ausschließlich von firmen bezahlt werden für die suche nach spezialisten oder führungskräften. im zweifel einfach anrufen und deine fragen stellen, das ist legitim.

Als private Arbeitsvermittlerin bin, kann ich Dir folgendes sagen:

Bei Vermittlung von Arbeitskräften inseriere ich auf der Plattform der Bundesagentur. Wenn Sie dann auf die Stelle jemand bewirbt, verlange ich eine Kopie eines Vermittlungsgutscheins, mache einen Vermittlungsvertrag, dann die Vermittlung (Arbeitgeber) und lasse mir danach das Orginal aushändigen.

Finger weg von Agenturen, die Geld verlangen. Das ist nicht zulässig und unseriös, Ausnahme sind Fälle, wo kein Vermittlunggutschein ausgestellt wird. Da werden dann Provisionen zwischen 250,- € + 1000,- € genommen. Der Vermittlungsvertrag sollte nur eine Seite binhalten und entsprechende $$ des Sozialgesetzbuches beinhalten.

Ich hoffe, ich konnte helfen.