Vermittlungsgutschein zurückzahlen wenn man vor 6 Wochen selbst kündigt?

5 Antworten

Dann bekommt er nichts, wenn das der Vertrag mit ihm ist. Dir sollte das schnuppe sein, das ist sein Berufsrisiko - außer einer Terminvereinbarung musste er auch nicht viel tun dafür.

Normalerweise ist es so, dass die PAV die 1000€ zurückzahlen muss, wenn der Arbeitsvertrag weniger als 6 Wochen besteht. Allerdings wird da wohl davon ausgegangen, dass der AG dich kündigt. Daher könnte ich mir gut vorstellen, dass die versuchen, das auf dich abzuwälzen. Frag doch einfach mal beim Arbeitsamt nach. Die sollten dich da ganz gut beraten können - vorausgesetzt du hast einen fähigen Berater. Oder der einen Vorgesetzten, der es ihm sagen kann ;-D

Allerdings musst du ja auch die laut Arbeitsvertag gültigen Kündigungsfristen einhalten. Normalerweise ist das die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen, wenn du irgendwo frisch anfängst. Damit sind die 6 Wochen ja fast schon um, besonders wenn du 4 Wochen zum Monatsende Kündigungsfrist einrechnest. Ansonsten geht nur ein Aufhebungsvertrag. Und dann musst du wieder wegen einer Sperrzeit aufpassen, wenn der 2. Arbeitsvertrag nicht lange genug hält.

So, ich hoffe mal, das war jetzt nicht zu verwirrend. Meld dich einfach, wenn was unklar ist... ;-D

Bei einer SELBSTKÜNDIGUNG, die allerdings in ein anderes Beschäftigungsverhältniss führt, wird es seitens der Arbeitsverwaltung KEINE PROBLEME geben und auch nicht geben KÖNNEN:

Der private Arbeitsvermittler sieht einfach nur in die Röhre.

Sehen Sie es doch mal aus einer anderen Sicht. Wenn, ja wenn der Arbeitsvermittler Ihnen die Arbeit, die Sie nun selbst gefunden haben, vermittelt hätte, würde sich die Frage doch gar nicht stellen oder?

Also, keine Gedanken über den Vermittler machen, der wird schon nicht verhungern. Rückzahlungen werden nicht von Ihnen gefordert werden können. Falls doch, bitte bite SOFORT das Arbeitsgericht einschalten.

Viel Erfolg für die Zukunft.

Dann müssen Sie die Provision an den PAV selbst bezahlen, da die Arbeitsagentur bzw. Jobcenter die Provision dann nicht mehr bezahlt. Das ist auch richtig. Wenn Ihnen die Arbeitsstelle über den PAV nicht zusagt, brauchen Sie diese ja nicht anzunehmen. Wie schon an anderer Stelle bereits erwähnt: Die PAV's sollten für ihre Dienstleistungen genau wie die Arbeitnehmer bezahlt werden.

Steht in fast allen PAV-Verträgen drin. Sollten Sie sich genau durchlesen.

In unseren Verträgen ist festgehalten, dass, wenn eine Kündigung innerhalb der ersten sechs Wochen durch den Arbeitnehmer erfolgt, muss er uns eine, im Vermittlungsvertrag vereinbarte, Sume zahlen, da wir an die Arbeitsagentur keine erste Abrechnung (1.000€) vornehmen können; geschweige denn die 6monatsabrechnung. Hat der Arbeitgeber dagegen gekündigt, schauen wir "in die Röhre", wie schon ein anderer im Forum schrieb - und das ist bitter, denn soo viel verdienen PAV´s nun auch wieder nicht.