Vermietung an dritter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Dritte (außer dir und deinem Vermieter) wäre dein Untermieter.

Oder du lässt einfach Jemanden in deiner Wohnung an deiner Statt wohnen. Das wäre dann nach dem Gesetz eine unerlaubte Gebrauchsüberlassungan Dritte. Und die hat zur Folge,  das dir fristlos gekündigt werden darf /dürfte.

"Überlassung an Dritte"

Zum Beispiel: Du machst für 6 Monate ne Weltreise, und willst während dieser 6 Monate die Wohnung an jemand anderes vermieten.

Dafür brauchst du die Zustimmung des Vermieters, da die Wohnung dir nicht gehört.

Generell brauchst du die Zustimmung des Vermieters, wenn du die Wohnung gegen Geld jemand anderem überlässt.

onkeljohann 
Fragesteller
 07.01.2019, 19:14

und auf unbestimmte zeit überlassen?

abenhard17  07.01.2019, 19:16
@onkeljohann

Was meinst du mit "unbestimmte Zeit überlassen"?

onkeljohann 
Fragesteller
 07.01.2019, 19:22

nehmen wir mal an, nach drei jahren möchte ich wieder zurück.... klingt bestimmt lächerlich, aber ist mein erst.....

abenhard17  07.01.2019, 19:25
@onkeljohann

Dafür brauchst du erst recht die Zustimmung des Vermieters. Du kannst nicht einfach eine Wohnung weitervermieten, die dir nicht gehört.

Ich weiß, viele Leute machen das (in München, Berlin..) - ist aber illegal. Wenn es rauskommt wirst du und der Mieter fristlos gekündigt & du bekommst ev. noch ne Strafe. Sprich doch einfach mit dem Vermieter und hole dir seine Zustimmung ein.

Du hast einen Job im Ausland und vermietest Deine Wohnung für diese Zeit.