Parkplatz im Mietvertrag FESTER Bestandteil?
Vermieter A hat einen Mieter in seiner Eigentumswohnung wohnen.
Vermieter B wohnt selbst in seiner Eigentumswohnung.
Vermieter A möchte mit Vermieter B die Parkplätze tauschen, die sich beide auf dem Grundstück befinden.
Vermieter A und sein Mieter haben im Mietvertrag festgehalten, dass Parkplatz A ohne Aufpreis Teil des Mietverhältnisses ist.
Frage: Benötigt Vermieter A für sein Vorhaben die Zustimmung seines Mieters oder muss er ihn lediglich in Kenntnis setzen?
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
4 Antworten

Der Vermieter muß zustimmen!

Da Mieter A den Parkplatz A hiermit untervermietet - sollte dies in Abstimmung mit Vermieter A erfolgen.
Sonst beschwert sich Vermieter A unter Umständen bei der Hausverwaltung, dass B seinen Parkplatz widerrechtlich nutzt. Vor allem, wenn die Stellflächen Sondereigentum sind - würde ich dies nicht ohne Vermieter A regeln wollen.
Dann gilt der Tausch ohnehin nur zwischen Mieter A und B. Zieht Mieter A aus, dürfte sich der Tausch erledigt haben.

Wenn die genaue Bezeichnung im Mietvertrag festgehalten wurde, dann benötigst Du die Zustimmung des Mieters.

Sorry, ich habe mich offensichtlich ungeschickt ausgedrückt.
Vermieter A will den Parkplatz mit Vermieter B tauschen.
Im Mietvertrag zwischen Vermieter A und Mieter A steht, dass dieser Parkplatz Bestandteil des Vertrags ist.
Jetzt nur die Frage, ob der Vermieter A die Zustimmung des Mieters A brauch, damit der Vermieter A mit dem Vermieter B tauschen kann.