Parkplatz im Mietvertrag FESTER Bestandteil?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Mieter muss zustimmen 100%
Mieter muss nur in Kenntnis gesetzt werden 0%

4 Antworten

Der Vermieter muß zustimmen!

Da Mieter A den Parkplatz A hiermit untervermietet - sollte dies in Abstimmung mit Vermieter A erfolgen.

Sonst beschwert sich Vermieter A unter Umständen bei der Hausverwaltung, dass B seinen Parkplatz widerrechtlich nutzt. Vor allem, wenn die Stellflächen Sondereigentum sind - würde ich dies nicht ohne Vermieter A regeln wollen.

Dann gilt der Tausch ohnehin nur zwischen Mieter A und B. Zieht Mieter A aus, dürfte sich der Tausch erledigt haben.

Wenn die genaue Bezeichnung im Mietvertrag festgehalten wurde, dann benötigst Du die Zustimmung des Mieters.

Sorry, ich habe mich offensichtlich ungeschickt ausgedrückt.

Vermieter A will den Parkplatz mit Vermieter B tauschen.

Im Mietvertrag zwischen Vermieter A und Mieter A steht, dass dieser Parkplatz Bestandteil des Vertrags ist.

Jetzt nur die Frage, ob der Vermieter A die Zustimmung des Mieters A brauch, damit der Vermieter A mit dem Vermieter B tauschen kann.