Vermietete Küche völlig versaut
Hallo Community,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Wohnung, samt Einbauküche mit roten Hochglanzfronten in einem tadellosen Zustand vermietet. Der Mieter ist jetzt nach knapp einem Jahr raus und ich habe festgestellt, dass dieses Genie die sämtlichen Fronten mit einem Stahlschwamm "sauber" gemacht hat. Überall sind kreisförmige Kratzer verteilt inklusive dem Herd.
Mir ist bewusst, dass man für kleinere Kratzer als normale Verschleißerscheinungen abgestempelt werden muss, aber sowas?
Kann ich Schadenersatz verlangen bzw. die Kaution einbehalten? Ich habe noch keine Rückmeldung vom Küchenbauer erhalten, was ein Ersatz kosten würde...aber ein Schnäppchen wird das ganz sicher nicht... ich bin grad echt am verzweifeln.
Vielen Dank im Voraus....
6 Antworten
Der Mieter ist jetzt nach knapp einem Jahr raus und ich habe festgestellt, dass dieses Genie die sämtlichen Fronten mit einem Stahlschwamm "sauber" gemacht hat. Überall sind kreisförmige Kratzer verteilt inklusive dem Herd.
Zunächst einmal müssen Sie den Mieter auf den Mangel aufmerksam machen und ihm die Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben und dazu sollten Sie eine Frist setzen.
Sollte diese Frist verstreichen ohne das Mieter reagiert, dann setzen Sie eine kurze Nachfrist, so ist zumindest gewährleistet, dass Sie ihm die Möglichkeit zur Behebung der Mängel eingeräumt haben.
Nach der 2. erfolglosen Frist, würde ich die Mängel mit der Kaution verrechnen.
Ach ja...die Küche ist etwa sechs Jahre alt und hat rund 6000€ gekostet.
Einen gewissen Abzug bei den Kosten müssen Sie dabei berücksichtigen, denn alt gegen neu darf man nicht ansetzen. ( Abnutzung )
Ich habe noch keine Rückmeldung vom Küchenbauer erhalten, was ein Ersatz kosten würde...aber ein Schnäppchen wird das ganz sicher nicht..
Holen Sie sich mehrere Angebote rein.
Das Schreiben an den Mieter sollte man am Besten per Einwurfeinschreiben versenden.
Hallo boooze,
du hast ja schon ausreichend Antworten bekommen und ich denke, du kannst die Sache mit deinem ehemaligen Mieter regeln. Sollte er sich allerdings stur stellen, hat er auch keine ganz schlechten Karten, wenn du ihn nicht explizit auf die richtige Pflege der Hochglanzküchen hingewiesen hast. Daher rate ich dir für die Zukunft, deinen Mietern eine Pflegebroschüre für Hochglanzfronten bei der Wohnungsübergabe auszuhändigen und dir dies auch bestätigen zu lassen.
Hochglanzfronten sind zwar relativ pflegeleicht- allerdings muss man ein paar Punkte beachten (besonders bei dunklen Farben). Siehe hier:
http://www.gutefrage.net/frage/wie-pflege-ich-eine-hochglanzkueche-richtig#answer83789788
Viele Grüße
Zunächst mal hättest du mit dem Vermieter eine Wohnungsübergabe vereinbaren und dabei ein Mängelprotokoll anfertigen sollen mit Dokumentationsfotos. Dokumentationsfotos solltest du auch jetzt noch schießen. Natürlich kannst du die kaution einbehalten, um derartige Mängel daraus zu beheben.
Ich denke wenn du erkennst das der Schaden durch die falsche Reinigung entstanden ist, solltest du die Kosten für die Reperatur bzw Ersatz von der Kaution abziehen können.
Als erstes solltest du den Mieter auffordern den Schaden zu beheben! Wenn keine Reaktion kommt kannst du das von der Kaution abziehen.