Wohnungsauflösung nach mehr als 50 Jahren Mietdauer

6 Antworten

Da Oma in der Wohnung geblieben ist, lief aus Gewohnheitsrecht der Mietvertrag für sie weiter. Sie ist quasi da eingestiegen.

Die Kaution von 500 DM hätte auf einen Sparbuch verzinst angelegt werden müssen. In 60 Jahren hat sich der Betrag (mit Zinseszinsen) gut vermehrt. Wenn ihr das nicht selber ausrechnen könnt, vielleicht hat Eurer Banker ein Progamm, dass das kann.

Im Mietvertrag ist die Renovierung geregelt. Aber eigentlich reicht eine zum Abschluss. Aber besser den Vertrag finden und reingucken. Er muss aber auch das Gegenteil beweisen können.

focus.de/immobilien/mieten/tid-7385/schoenheitsreparaturen_aid_132476.html

Das mit den Zimmerschlüsseln ist so ein Ding. Wenn nur einer statt zwei Schlüsseln da ist, dann kann man diesen nachmachen statt das Schloss zu tauschen. Guckt doch mal ob der eine oder andere vorhandene Schlüssel in mehreren Schlössern passt? Dann kann man den ja auch nachmachen lassen.

Diese Kosten kann er mit der Kaution verrechnen.

rechtslexikon-online.de/Miete_Reparaturkosten.html

Wenn die Türen noch "von damals" sind, dann kriegt man dafür keine Schlüssel mehr, die wurden damals sozusagen noch "von Hand gedängelt"

@Commodore64

Dann musst Du in eine ganz alte Eisenwarenhandlung gehen. Die haben die Rohlinge noch in der Ecke liegen. Die werfen nichts weg.

@Politikopfer64

Wenn das so einfach wäre, die Dinger von Damals sind nicht genormt, es gibt keine "Rohlinge". Die Schlüssel kriegt man nur vom Schloßhersteller.

Da kann man nur das machen was ich bei meinem Haus mache, ähnliche Schlüssel sammeln und dann den Schlüssel auswählen der so ähnlich ist und dann Schlüssel schmaler feilen und das Schloß auffeilen. Geht ja nicht um Sicherheit, die alten Schlösser kriegt man oft leichter mit einem IKEA Imbus auf als mit den Schlüsseln die dabei waren.

Im meinem Haus sind alleine 5 verschiedene S-Formen, alle unterschiedlich geformt

Das ist sehr kompliziert, da wendet ihr euch am besten an den Mieterschutzbund.

Wegen den Schlüsseln kann es sein, dass die Türen die dazu gehören so alt sind, dass der Vermieter die schon längst hätte austauschen müssen und damit eine Reparaturforderung nicht rechtens ist wenn deren Gebrauch/Verschleiß schon vollständig über die Miete abgegolten ist.

  1. Die Renovierungskosten müsst Ihr vermutlich nicht zahlen, da bei einem so alten Mietvertrag die Renovierungsklausel unwirksam sein dürfte, das ist Sache des Mieters...

  2. Verlorene Schlüssel müssen natürlich ersetzt werden...

Die Kaution muss er incl. Zinsen voll zurückzahlen. Das ist dann bei 50 Jahren schon ordentlich was mehr. 500 * 1.02^55 ~ 1400.

Ansonsten musst du schauen, was im Mietertrag steht. Wenn er Geld von dir haben möchte, muss er dir seine Kopie des Mietvertrags zeigen, in der steht, auf was er anspruch hat. Vor 50 Jahren sahen die Verträge noch anders aus als heute, und einige Klauseln sind ungültig. Da hilft z.B. der Mieterbund.

Hier ist es ratsam sich an den Mieterbund zu wenden