Vermieterrecht bei Trennung der Mieter?

11 Antworten

Wie schon erwähnt, bleibt der Mietvertrag bestehen. Auf keinen Fall sollten Sie den Ehemann schriftlich aus dem Mietvertrag entlassen, denn sonst haftet er nicht mehr.

Ganz wichtig war auch der Tipp das Einwohnermeldeamt zu kontaktieren, damit Sie die neue Adresse des Mannes erfahren.

Für die Zukunft muss die Frau, sollte es zu einer Scheidung kommen, Wohngeld beantragen, bzw. auch Grundsicherung.

Wird an zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine Miete gezahlt, ist sie kündbar.

Der Mietvertrag läuft einfach weiter. Beide sind Dir gegenüber weiterhin verpflichtet zu voller Mietzahlung und allen anderen Forderungen, die noch bestehen oder in Zukunft entstehen werden.

Du solltest Dich insofern absichern, dass Du Dir nach Auszug des Mannes die genaue Adresse geben läßt. Ggf. abgesichert auch durch Einwohnermeldeamt. Ideal ist es auch, wenn Du die Bankverbindung des Mannes hast.

Kommt es irgendwann zu der Situation, dass Du pfänden musst, könntest Du so das Bankkonto sperren lassen, was zumindest eine Möglichkeit ist, um vielleicht doch noch was zu bekommen.

Da beide im Grunde nur vom Staat leben, bist Du wohl in einer ziemlich besch... Situation, wenn plötzlich die Mietzahlungen ausbleiben.

Deshalb nach Trennung: Erhöhtes Risiko, deshalb Mieterhöhung bis zum Anschlag.

Sofern die Mieter irgendwann mit mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand geraten, unbedingt sofort fristlos kündigen, sonst wird das ein finanzielles Debakel ohne Ende. Die Frau kennt nicht nur die Sprache nicht, sie kennt auch keinerlei deutsche Gesetze.

Renick  16.03.2018, 21:15

Bei Eheleuten gilt eine Sonderregelung für den Umgang mit dem gemeinsamen Vertrag. Das ist in §1568a BGB geregelt. Ich habe es in meiner Antwort erläutert.

bwhoch2  17.03.2018, 09:34
@Renick

Das mag sein, aber am finanziellen Risiko ändert sich dadurch nichts.

Renick  17.03.2018, 11:50
@bwhoch2

Ja richtig. Unter anderem deshalb räumt der genannte Paragraph für den Vermieter ein Sonderkündigungsrecht gemäß 563 Abs4 ein. Und wenn der Vermieter Zweifel hat, dass der verbleibende Ehepartner die Miete aufbringen kann, kann er davon Gebrauch machen.

bwhoch2  17.03.2018, 20:44
@Renick

Dann sollte er das tun. Danke für den Hinweis.

Otto2222 
Fragesteller
 06.04.2018, 19:43
@Renick

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen zu meiner ursprünglich gestellten Frage.

Ich habe heute die schriftliche Kündigung des NOCH Ehemannes erhalten mit dem Hinweis, dass die Dame und ihr Kind weiterhin in der Wohnung bleiben werden. Die Frau befindet sich derzeit im Ausland und kommt Ende April zurück. Er hat mitgeteilt, dass er bereits eine neue Wohnung gefunden hat. Die Dame hat sprachliche Barrieren und wird wahrscheinlich Sozialhilfe empfangen. Mir ist nicht bewusst, wie lange die Dame Sozialhilfe bekommen würde und ob die Wohnung mit 78qm eventuell zu groß für Mutter und Kind wäre. Mir persönlich ist dies zu riskant, da ich einen beträchtlichen Anteil meines Darlehens durch die Einnahmen begleichen muss. Durch die unterschiedlich Aussagen hier im Forum, ist mir nicht ganz klar, ob der Mann aus dem gemeinsamen Vertrag einfach raus kann od nicht. Darf ich die Kündigung schriftlich absagen? Inwiefern kann ich agieren, damit es nicht zu spät ist? So langsam mache ich mir wirklich Sorgen.

Renick  06.04.2018, 21:29
@Otto2222

Die Kündigung ist nicht rechtens. Denn Kündigung bedeutet die Beendigung des Mietvertrags. Und das wiederum müssen beide gemeinsam unterschreiben.

Es ist auch äußerst wahrscheinlich, dass der Frau die Miete vom Sozialamt nicht bezahlt wird. Dazu ist die Wohnung zu groß und zu teuer. Ich würde an deiner Stelle mit beiden sprechen und das so direkt sagen, dass die Frau in jedem Fall aus der Wohnung ausziehen muss, weil es vom Amt nicht bezahlt wird. Und mit diesem Argument kannst du beide bestimmt überzeugen, dass man einen Aufhebungsvertrag macht. Das würde die ganze Sache abkürzen und vereinfachen.

Das Jobcenter zahlt die zu teure Miete bis maximal 6 Monate weiter. Aber dazu müßte sie die Leistung erst mal beantragen. Im Moment ist der mann noch in der Pflicht, für die Miete mit aufzukommen. Da er das nicht länger tun möchte, ist er sicherlich kooperativ, einen einvernehmlichen Abschluss des Vertrags zu finden. Mit seiner Kündigung ist der Mann jedenfalls noch nicht aus dem Vertrag. Das ist der falsche Weg.

Otto2222 
Fragesteller
 07.04.2018, 11:42
@Renick

Hallo Rennick, vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung!

Auch wenn der Mann auszieht, bleibt er Mieter der Wohnung und haftet gesamtschuldnerisch mit seiner Ehefrau. Alleine kann er auch die Wohnung nicht rechtswirksam kündigen.

Wenn also der Umstand eintreten sollte, dass die Frau die Miete nicht zahlen kann, darfst du dich an ihrem Mann schadlos halten. Deshalb ist es wichtig, seine neue Adresse zu haben. Das darf er nicht verweigern, er ist ja weiter dein Mietschuldner. Notfalls bekommst du sie vom EMA.

Renick  16.03.2018, 21:11

Das ist nicht zutreffend, bei Eheleuten gilt eine Ausnahemeregel. Ich habe in meiner Antwort als Kommentar den Paragraphen zitiert und das wesentliche fett markiert. Der Vermieter ist verpflichtet, den Ehemann aus dem gemeinsamen Vertrag zu entlassen aufgrund der Mitteilung, wer in der Wohnung bleibt.

Padri  17.03.2018, 09:53
@Renick

Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Ehemann aus dem Mietvertrag zu entlassen!

imager761  17.03.2018, 11:14
@Renick

Das gilt für Geschiedene, nicht Getrenntlebende. Diesen Irrtum habe ich ausfühlich kommentiert und belegt.

Padri  20.03.2018, 12:23
@Renick

Das ist unzutreffend.

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen zu meiner ursprünglich gestellten Frage.

Ich habe heute die schriftliche Kündigung des NOCH Ehemannes erhalten mit dem Hinweis, dass die Dame und ihr Kind weiterhin in der Wohnung bleiben werden. Die Frau befindet sich derzeit im Ausland und kommt Ende April zurück. Er hat mitgeteilt, dass er bereits eine neue Wohnung gefunden hat. Die Dame hat sprachliche Barrieren und wird wahrscheinlich Sozialhilfe empfangen. Mir ist nicht bewusst, wie lange die Dame Sozialhilfe bekommen würde und ob die Wohnung mit 78qm eventuell zu groß für Mutter und Kind wäre. Mir persönlich ist dies zu riskant, da ich einen beträchtlichen Anteil meines Darlehens durch die Einnahmen begleichen muss. Durch die unterschiedlich Aussagen hier im Forum, ist mir nicht ganz klar, ob der Mann aus dem gemeinsamen Vertrag einfach raus kann od nicht. Darf ich die Kündigung schriftlich absagen? Inwiefern kann ich agieren, damit es nicht zu spät ist? So langsam mache ich mir wirklich Sorgen.

Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung!

Viele Grüße,

Otto

Hallo,

so wie ich das mitbekommen habe, wird die Wohnung bereits vom Amt bezahlt, da der Mann Sozialleistungen erhält, die natürlich jetzt wegfallen würden durch seinen Auszug. Wie meine Vorredner schon geschrieben haben, würde ich mich mit der Frau zusammensetzen und fragen wie sie die Wohnung alleine finanzieren möchte und ob ggf. auch sie Sozialleistungen erhalten würde.

Eine andere Möglichkeit wäre, solltest du z.b. auch andere Wohnungen zur Vermietung haben, eine Mietausfallversicherung abzuschließen. Hier kannst du dann sicher sein, dass im Notfall die Versicherung bei Mietausfall einspringt oder andere Schäden bezahlt.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

LG Lisa