Vermieter erpresst Mieter?
2004: Mutter, Vater, Kind 1, Kind 2 und Kind 3 ziehen in eine Dachgeschosswohnung.
2009: Mutter, Vater und Kind 3 ziehen aus der Dachgeschosswohnung eine Etage tiefer in eine 3 Zimmer Wohnung.
2009: Kind 1 und Kind 2 bleiben in der Dachgeschosswohnung wohnen.
31.Oktober 2015: Mutter und Vater ziehen in eine Wohnung der ersten Etage des selben Hauses. Kind 2 und Kind 3 ziehen eine Etage tiefer in die ehemalige Wohnung von Mutter und Vater. Kind 1 und die Lebensgefährtin bleiben, bzw. ziehen in die Dachgeschosswohnung. Laut Mietvertrag verzichten beide Parteien für 1 Jahr auf Kündigung des Mietverhältnisses.
Sommer 2016: Kind 1 und Lebensgefährtin unterrichten Vermieter über Mängel in der Wohnung. Unter anderem:
- 40 Grad im Sommer in der Wohnung bei richtigem Lüften
- 10 Grad im Winter in der Wohnung
- In der Wand eingebaute Dunstabzugshaube defekt
- Riss in der Wand der Küche
- Das Äußere einer Doppelsteckdose fehlt
- Heinzung in Zimmer 2 Heizt erst ab Stufe 4
- Schimmel an jedem Fenster
und weitere.
Vermieter kommt zum Gespräch. 2 Wochen später zu besuch bei Kind 1 und Lebensgefährtin.
Vermieter sagt es gibt Dinge die er machen muss und andere, die Mieter machen muss. Es wird sich darauf geeinigt, dass Vermieter jemanden kommen lässt der sich um die Heizung kümmert. (Im Sommer) Dafür soll Mieter in der Zeit die Fassade für die Steckdose besorgen und einbauen.
Vermieter kommt wieder vorbei. Erkundigt sich ob die Heizung gemacht wurde und ob die Steckdosen fertig sind.
Mieter hat eine kurzfristige Absage bekommen, sodass die Steckdosen noch nicht gemacht sind. Vermieter unterstellt Mieter daraufhin, dass Mieter sich nicht an Abmachungen hält und weigert sich die Fenster zu machen, bzw. für eine ordnungsgemäße Isolation des Hauses zu sorgen. Vermieter verlässt wütend die Wohnung.
Welche Rechte hat der Mieter? Muss der Mieter die Steckdosen überhaupt machen?
Wissenswertes:
Der Vermieter wollte ein Gespräch mit Vater, Mutter, Kind 1, Kind 2, Kind 3 und Lebensgefährtin führen, da M, V, K2 & K3 voher in der Wohnung gewohnt haben.
- Vermieter sagt: ziehen sie doch aus, wenn es Ihnen nicht passt.
- Vermieter sagt: verlangen Sie eine top modernisierte Wohnung?
Antworten gern mit Paragraphen.
7 Antworten
Das findet keine Erpressung statt. Ausserdem müsste es die Mängel doch länger geben? Warum wurden die vorher nicht beim Vermieter gemeldet?
Ausserdem weiss man dass Dachgeschosswohnungen sehr warm im Sommer werden, wenn man das nicht möchte zieht man nicht in eine Dachgeschosswohnung.
Aber keine 40 Grad.
Mir fehlt bei allem, was Du schreibst, die Erpressung? Wodurch wirst Du erpresst?
bzw. für eine ordnungsgemäße Isolation des Hauses zu sorgen
Was verstehst Du darunter? Der Mieter ist verpflichtet, Mängel zu beseitigen, nicht jedoch den Zustand des Hauses zu verbessern, wenn er so ist, wie beim Einzug.
Vermieter sagt: ziehen sie doch aus, wenn es Ihnen nicht passt.
Das ist ein Standardspruch, den Vermieters zu Mieters sagen, wenn sie sich übermäßig kritisiert fühlen. Stimmt ja auch. Wenn man auszieht und sich was besseres sucht, sind am Ende beide zufrieden.
Vermieter sagt: verlangen Sie eine top modernisierte Wohnung?
Die Frage ist berechtigt. Wenn Du sie mit ja beantwortest, macht sich der Vermieter vielleicht Gedanken, wie er das hin bekommt. Raus kommt vielleicht eine Rundum-Modernisierung, die einen Haufen Geld kostet.
Vollwärmeschutz, neue Fenster, neue Heizung und evtl. neues Dach mit ordentlicher Isolierung:
30000, 25000, 15000, 30000: Macht zusammen 100000 €.
Davon 11 % pro Jahr Umlage auf die Miete = € 916 mehr Miete pro Monat für das ganze Haus.
Was ich damit sagen will: Wenn das Haus in Deinem Sinne modernisiert wird, musst Du auch mit ordentlich mehr Miete rechnen.
Mein Vorschlag: Ihr kennt Euch lange genug, redet vernünftig miteinander und kümmer Euch gemeinsam darum, dass das Haus in einem vernünftigen Zustand kommt, bzw. erhalten wird. Wenn jeder was dazu tut, bleibt es noch lange eine gutes Heim für Eure Familie. So schlecht kann es ja eigentlich nicht sein, wenn ihr es schon so lange darin aushaltet.
Die einzigen beiden Fragen des Textes lauten:
Welche Rechte hat der Mieter?
Antwort: diese sind im BGB geregelt: http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/535.html
Muss der Mieter die Steckdosen überhaupt machen?
Antwort: ja. Die Verblendung einer Steckdose kostet im Baumarkt ungefähr 2 EUR und kann selbst angebracht werden.
Wie Du jetzt auf "Erpressung" kommst, ist mir allerdings schleierhaft.
Such unbedingt den Mieterbund deiner Stadt und werde dort Mitglied. Du zahlst dann den Jahresbeitrag von so um die 60 Euro und die Leute kümmern sich dann sofort um eure aktuelle Situation, d.h. auch wenn die Probleme in der Vergangenheit begonnen haben. "sich kümmern" bedeutet hier ab dem 1. Gespräch: Per Rechtsanwalt.
"Schönheitsreparaturen" nach § 243 BGB ff (respektive "Renovierungsarbeiten")
Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 BGB ff
Bagatellschäden und Kleinreparaturen nach diverse § BGB, Teilumwälzung auf Mieter möglich.