Vermieterin möchte uns Garage und Parkplatz wegnehmen

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Da Garage und Stellplatz im Mietvertrag mitvermietet sind, ist eine Teilkündigung unzulässig.

Gäbe es dafür separate Mietverträge, könnte der V. kündigen.

Mieterverein aufsuchen, falls Mitglied oder Anwalt, wenn Rechtsschutz Mietangelegenheiten einschliesst und sich vorab erkundigen, falls die Gerüchte wahr werden sollten.

Garage (ist auch im Mietvertrag drin)

wenn der nachbar die garage kauft,gilt der mietvertrag weiter.

warte mal ab , deine Vermieterin hat die pflicht dich da auch mitentscheiden zu lassen. ansonsten gehe auf die seite --frag einen Anwalt---

Ws soll ein Mieter zu entscheiden haben, wenn der Vermieter seinen Grund und Boden verkauft oder abtritt?

@turalo

die Garage gehört zur mietsache dass kann sie nicht einfach verkaufen. aussser es steht davon nichts im vertrag. peng

@erhobenerfinger
die Garage gehört zur mietsache dass kann sie nicht einfach verkaufen.

sie kann verkaufen,vertrag gilt weiter.

Gibt es nicht so eine Art Gewohnheitsrecht?

Nein, es handelt sich hier nicht um Gewohnheitsrecht, sondern um Mietrecht / Vertagsrecht. Sie haben ja die Haushälfte mit Garage gemietet.

Habe ich irgendwelche Rechte dies nicht zuzulassen oder müssen wir uns alles gefallen lassen ?

Zunächstmal ist es so, das Sie im Mietvertrag eine bestimmte Garage und ggf. bestimmte Gartenflächen gemietet haben. Ferner gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Das bedeutet, das wenn Ihre Nachtbarin Teile des Grundstücks verkauft der Mietvertrag dennoch weiter gilt, dann ggf. zum Teil mit den Nachbarn.

Ihre Vermieterin müßte hier zunächstmal eine fristgerechte Änderungskündigung aussprechen. Bei Reduzierung / Verschlechterung der Mietsache geht die Änderung auch mit der Reduzierung der Miete einher. Man muß sich also auf eine neue Miete einigen.

Dazu kommt, das für einen teilweisen Verkauf eines Grundstücks zunächstmal eine Flurteilung mit Vermessung erfolgen muß, was ein paar Tausend Euro kostet.