Stellplatz vor Garage vermietet?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da hat euer Vermieter ziemlich Bockmist verzapft, wenn das nicht vermietet werden darf dann hat er das auch nicht in den Mietvertrag zu schreiben oder anzubieten. Die Garage ist schon vom Nachbarn gemietet und damit auch die Ausfahrt ,da seit ihr leider im Nachteil ,ihr könnt jedoch die Miete für den Stellplatz zurückverlangen,da ihr für etwas bezahlt was es anscheinend nicht gibt.

So sehe ich das auch!

wenn im Mietvertrag einfach ein Stellplatz steht, dann darf da auch was dauerhaft stehen.

Also beim Vermieter einfordern einen Stellplatz und keinen Halteplatz mit Weckservice zu bekommen.

Hier sollte der Vermieter Stellung beziehen und sie Sache klären.
Natürlich kann es nicht sein, dass die Garagenausfahrt eines anderen blockiert wird, selbst wenn der nur einmal die Woche rausfährt. Das ist schließlich dessen Privatsache.

aber wenn er einverstanden war?

Er war gewiss damit einverstanden -wenn ihr wegfahrt wenn er raus will-. Wenn IHR damit jetzt nicht mehr einverstanden seid und es euch belastet -wann auch immer- dann müsst ihr woanders parken und den Rest mit dem Vermieter klären.