Kann man sich gegen einen Behindertenparkplatz wehren, obwohl der Jenige auf dem Grundstück direkt neben Haustür einen Stellplatz hat?

4 Antworten

Sagen wir es mal anders herum: 

ich kann mir nicht vorstellen, dass ein stark gehbehinderter Bürger so ohne weiteres einen reservierten "Privatparkplatz" im öffentlichen Verkehrsraum zur Erweiterung seines Privatgrundstücks bekommen wird. Eigentlich eher ausgeschlossen für rein private / personenbezogene Nutzung in einer Wohnsiedlung ohne ohnehin schon konkret ausgewiesenen Parkraum.

Der Parkplatz wird nur genehmigt, wenn er selber keinen Parkmöglichkeit hat. Ebenso ist der Parkplatz größer als ein normaler Parkplatz und die weitere Sicherheit muss natürlich in der Straße gegeben sein. 

Ja das wird geprüft werden und wenn das genehmigt wird von ihm, dann wird das so sein. Wenn er aber eigentlich möglichkeiten durch Carport oder ähnliches eh hat (Sprich er hat schon ein Stellplatz) dann wird es wohl eh abgelehnt.

Der Nachbar muss seinen Antrag natürlich begründen und es werden die Örtlichkeiten überprüft. In dem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass der Behindertenparkplatz genehmigt wird.