Vermieter will plötzlich doch keine Nachmieter?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"kann man ja gewisse Verträge und Willenserklärungen mündlich abschließen/abgeben";

es ist eher umgekehrt, nur wenige Verträge bedürfen der Schriftform oder sogar eine notarielle Mitwirkung.

Dein Problem ist, das du einen Schaden aufgrund des Vertrauens in seine Aussage erleidest. Grundsätzlich wäre da natürlich was zu "löten", aber da du diese Zusage praktisch nicht beweisen kannst würdest du schlechtem Geld noch gutes Geld hinterher werfen.

TrudiMeier  01.03.2017, 09:26

Dein Problem ist, das du einen Schaden aufgrund des Vertrauens in seine Aussage erleidest.

Wie kommst du auf das schmale Brett? Der FS erleidet doch keinen Schaden.  Er hat einen Vertrag, den er einhalten muss. Ja, er hat gefragt, ob er einen Nachmieter suchen darf, mehr aber auch nicht. Das bedeutet doch nicht zwangsläufig, und das sollte einem der gesunde Menschenverstand schon sagen, dass der Vermieter auch den nächstbesten angeschleppten Nachmieter zum Wunschtermin des Fragestellers auch akzeptieren muss.

spaceflug  01.03.2017, 15:19
@TrudiMeier

Du klammerst dich an den ursprünglichen Vertrag und schaffst es nicht darüber hinaus zu denken. Es ist aber etwas passiert. 

Das unterschlägst du und macht Unterstellungen. Wo steht bitte bei mir "zwangsläufig" oder beim Fragesteller das "er den erstbesten Nachmieter angeschleppt hätte" und das "dieser dann abgeleht wurde". Du fabulierst am Thema vorbei, weil du mit aller Gewalt deine Einschätzung vertreten willst.

Mieter und Vermieter haben eine Veränderung im Vertrag durchgeführt, Mieter hat sich daran orientiert, Vermieter will nix mehr davon wissen. Ohne weitere Informationen (wie der ursprüngliche Vertrag aussah etc.) ist da schwer zu raten, deswegen schrieb ich "Grundsätzlich wäre da natürlich was zu "löten".

TrudiMeier  01.03.2017, 20:06
@spaceflug

Es gibt einen Mietvertrag an den sich Mieter und Vermieter zu halten haben. Ich unterschlage nichts und ich mache keine Unterstellungen. Fakt ist, dass der Vermieter, auch bei der Gestattung der Nachmietersuche, darauf bestehen kann, dass der Mieter die Kündigungsfrist einhält. Fakt ist, dass der Vermieter keinen einzigen gestellten Nachmieter akzeptieren muss. Weder den erstbesten, noch sonst irgendeinen. Der Vermieter allein entscheidet wann und an wen er vermietet. So einfach ist das. Und daran gibts nix zu rütteln.

spaceflug  01.03.2017, 22:59
@TrudiMeier

Schade TrudiMeier das du es nicht verstehen willst, darum nochmals und letztmalig: der Mietvertrag wurde abgeändert; Rest wurde auch schon ausführlich geschrieben. lg

Bin ich nun dazu verpflichtet noch den März Miete zu zahlen?

Ja, denn du hast zum 31.03. gekündigt.

Du kannst auch 100 Nachmieter stellen, erst wenn einer von deinen einen Mietvertrag für die Wohnung unterzeichnet, bist du raus aus der Kiste.

Der Rest deines Beitrags ist rechtlich gesehen nur blabla.

Bin ich nun dazu verpflichtet noch den März Miete zu zahlen?

Ja.

Dem verpeilten Jungen der ein Haus geerbt hat und mit der Verantwortung offensichtlich nicht umgehen kann noch Geld in den Rachen werfen?

Verpeilt hin oder her, Du hast einen Vertrag, den mußt Du einhalten.

Allerdings kann man ja gewisse Verträge und Willenserklärungen mündlich abschließen/abgeben. Jetzt bin ich ratlos.

Welchen Vertrag? Der Vermieter hat lediglich gesagt das Du Interessenten suche kannst, mehr nicht.

Die Entscheidung ob und welchen er davon akzeptiert ist allein seine Entscheidung.

Ein Vermieter muss kein Nachmieter akzeptieren.

Du musst ihm dann also bis ende März noch Miete zahlen.


Bin ich nun dazu verpflichtet noch den März Miete zu zahlen?

Aber natürlich!


Ich habe die Wohnung zum Februar nur aufgrund seiner Aussage bezüglich der Nachmieter in betracht gezogen.

Und wenn dein Vermieter nun einen von dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert hätte und mit ihm einen Mietvertrag geschlossen hätte, der erst nach Ablauf deiner Kündigungsfrist beginnt?  Der Vermieter allein entscheidet an wen und wann er vermietet. Er muss keinen deiner gestellten Nachmieter akzeptieren und wenn du ihm 100 anschleppst.


Dem verpeilten Jungen der ein Haus geerbt hat und mit der Verantwortung offensichtlich nicht umgehen kann noch Geld in den Rachen werfen? hmm..


Wieso in den Rachen werfen? Die Miete steht ihm zu, er kann auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Und du hast einen Vertrag an den du dich zu halten hast.  Oder hättest du es so toll gefunden, wenn dein Vermieter Mitte Januar zu dir gekommen wäre und dich zum Auszug aufgefordert hätte, weil er zwar einen neuen Nachmieter hat aber du noch keine Wohnung?  Was dein Vermieter nach Ablauf deiner Kündigungsfrist mach - ob er neu vermietet, die Bude verkauft oder abreißt, geht dich nichts an.