Vermieter verlangt neue Badmöbel
Hallo,
wir haben ein folgendes Problme, und zwar haben wir vor zwei Jahren eine Wohnung gemietet, welche vollgefließt war, mit Küche und Bad (Waschbecken, Wanne, Toilette. Farbe Grün) ! Die Küche gehörte dem Vormieter welche wir übernohmen haben, dafür hat er einen kleinen Vertrag geschrieben auf welchem nicht nur die Küche stand sondern da waren alle Böden, Tapetten, Decken, ect. und die Möbel aus dem Bad aufgelistet. Wir haben uns damals zwar gewundert das er da alles reinschreibt, aber da es unsere erste Wohnung war kamen auch kene Fragen auf. So jetzt ziehen wir aus und die neue Nachmieter ist mit der Farbe der Badmöbel nicht einverstanden und möchte diese ersetzt haben, der Vermieter meint das muss ich bezahlen, da das mit dem Bad eine private Einigung zwischen mir und dem Vormieter war! Ist er im recht? Es stand auch nirgendwo, das es später wenn die Farbe dem Nachmieter nicht gefällt wir das Bad wechseln müssen. Die Badmöbel sind voll ok, keine Risse oder Verschmutzungen!
danke schon mal für´s durchlesen und für´s antworten.
9 Antworten
Also, nach allem hin und her hier jetzt mal eine (hoffentlich) richtige Antwort:
Die Vormieter hatten die Wohnung mit weißen Installationen gemietet, diese ausgetauscht und die neuen an dich verkauft. Die Vormieter hätten die weißen Keramiken also an den Vermieter zurückgeben müssen, gegen sie hatte der Vermieter einen Anspruch...
Ihr habt die Wohnung quasi nackt ohnen Installationen gemietet und Euch eigene, nämlich die vom Vormieter gekauft. Ihr müsst die Wohnung also ganz ohne oder alternativ mit den grünen Keramiken zurückgeben...
Hätte der Vermieter die Rückgabe der weißen Keramiken und den Anspruch darauf vom Vormieter an Euch übertragen wollen, hätte er dies explizit vertraglich regeln müssen
Ergebnis: Ihr müsst die Wohnung ganz ohne Keramiken zurückgeben, alles andere ist Absprache...
Wenn die Möbel euch gehören, kann der Nachmieter sie für einen zu vereinbarenden Betrag übernehmen. Wenn er sie nicht will, nehmt sie einfach mit. Gehören die Badmöbel in die Wohnung, also dem Vermieter, muss der Vermieter die Möbel auch nicht tauschen. Der Nachmieter hat kein Recht auf "Wunschmöbel".
Badmöbel sind, genau wie die Küchenmöbel (außer diese werden vom Vermieter gestellt) nicht bestandteil der Vermietung sonder Privatbesitz der Mieter und müssen von jedem selbst angeschafft und wieder mitgenommen werden. Ihr könntet die Badmöbel jetzt auch einfach mitnehmen, dann sind gar keine drin und der neue Mieter muss neue kaufen. Schließlich gehören sie euch. Außer es steht was anderes (mitvermietung Badmöbel) im Mietvertrag.
hat er einen kleinen Vertrag geschrieben auf welchem nicht nur die Küche stand sondern da waren alle Böden, Tapetten, Decken, ect. und die Möbel aus dem Bad aufgelistet.
Damit war das gelistete Inventar mitvermietet und muss bei Auszug wieder übergeben werden.
Gefielen dir die Möbel im Bad nicht, kannst du sie zwar ersetzen, musstest aber die alten Möbel aufbewahren und wieder übergeben.
Nicht anders wäre seine Forderung, wenn du aus hygienischen Gründen eine WC-Sitz neu kaufst oder aus Sicherheitsgründen die Türzylinder wechselst.
Der VM hat demnach tatsächlich Anspruch auf Ersatz - und zwar wie gefordert in der gleichen Art, Güte und Farbe wie die vermieteten Gegenstände waren. Eure neu angeschafften Möbel könnt ihr mitnehmen.
HTH
G imager761
hä?? was soll das denn? wenn dem nachmieter die badmöbel nicht gefallen soll ER sich doch ne andere farbe kaufen, das ist doch nicht euer problem