Vermieter will Dachboden ausbauen.. Mietminderung durch Baulärm?

4 Antworten

Der Mietvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag. Es gibt also ein Geben und Nehmen, das im fairen Verhältnis zueinander stehen soll. Das Nehmen ist die Wohnung, die du nutzten darfst. Und die dafür in einem geeigneten Zustand sein muss - sonst liegt ein Mietmangel vor. Einwirkungen von außen können einen Mangel darstellen, wenn diese dich in deiner Wohnung beeinträchtigen. Im Ausgangsfall liegt der Mangel darin, dass du von oben mit Lärm beschallt wirst.

Einen Mangel muss der Vermieter grundsätzlich beheben. Hast du den Mangel dem Vermieter angezeigt und die Reparatur auch mindestens einmal erfolglos angemahnt, darfst du die Reparatur sogar selbst beheben und die Rechnung dem Vermieter in Rechnung stellen. Nur wenn die Belästigung darauf beruht, dass der Vermieter etwas repariert oder modernisiert, kannst du nicht fordern, dass er damit aufhört. Eine Modernisierung liegt mithin auch vor, wenn der Vermieter neuen Wohnraum schafft. Die Bauarbeiten kannst du also nicht abstellen. So viel zu deiner Frage mit dem "Einspruch".

Solange der Mangel besteht, besteht Mietminderung. Dein Mangel auf Mietminderung kann in einem Mietvertrag nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch Reparaturen und Modernisierungen – wie in diesem Fall – mindern die Miete. Einzige Ausnahme sind Bauarbeiten, die zukünftig Energie sparen. Dämmt der Vermieter etwa die Fassade, musst du das nicht nur dulden, sondern kannst auch drei Monate keine Miete mindern. Eine energetische Modernisierung liegt jedoch nicht vor. 

Über den Mangel musst du den Mieter informieren, da er ihn sonst nicht beheben kann. Somit beginnt auch erst ab diesem Zeitpunkt die Mietminderung. Kennt der Vermieter den Mangel schon oder hat er ihn zu verursachen – wie in diesem Fall – muss er natürlich nicht mehr informiert werden. 

Die Mietminderung muss weder angekündigt noch erwähnt werden. Sie tritt automatisch ein und du kannst die Miete einfach mindern. 

Feste Sätze um wie viel sich die Miete mindert, gibt es leider nicht. Jedoch findet man Mietminderungspläne im Internet. Starker Lärm durch Baustelle im Haus ergibt somit 50 Prozent. Diese Sätze beziehen sich auf die Bruttomiete, weshalb sich auch die Nebenkosten mindern. Besteht das Problem nur an bestimmten Tagen im Monat, besteht auch nur anteilmäßig Mietminderung. Die Berechnung der Zimmer kann jedoch unbeachtlich bleiben, wenn es kein Zimmer gibt, an dem der Lärm nicht besteht. Das wird doch wohl bei einer Wohnung nicht der Fall sein. Ich hoffe, ich konnte dir ausführlich Helfen.

Berufen kannst du dich auf die §§ 535, 536, 536c und 536a BGB.

Wegen Umbau auf jeden Fall Mietminderung, es gibt im Web einschlägige Tipps und der Mieterschutzbund ist eventuell auch noch eine Adresse für Euch.

Mietminderung nimmt man übrigens nach Ankündigung selber vor, wenn der Vermieter nicht gleich was anbietet.

... und dafür gibt es wirklich eine Baugenehmigung, der zweite Fluchtweg ist auch vorhanden und Eure Zustimmung für die Treppe in Eurem Mietgegenstand liegt schon vor?

Meine Glaskugeln glauben dies alles nicht so richtig.

Ab dem 4. Monat ist eine Mietminderung möglich. 3 Monate lang ist der Baulärm zu tolerieren.

§ 536 Abs. 1a i.V.m. § 555b, Nr. 7 BGB.

bwhoch2  03.02.2017, 16:59

Ein solcher Umbau ist überhaupt nicht zu tolerieren. Wenn er Vermieter das unbedingt machen will, dann soll er eine Firma beauftragen, die das in kurzer Zeit durch zieht.

Eine Woche, max. 2 sollten genügen.

Es ist zwar verständlich, dass er gerne Geld spart, aber das doch nicht auf Eure Kosten.

Er könnte auch damit warten, bis ihr ausgezogen seid.

kay2406  03.02.2017, 17:02
@bwhoch2

Leider ist dieser Mangel zu tolerieren, wie ich auch in meinem Kommentar deutlich und ausführlich geschrieben habe. Dafür hat man jedoch auch eine beachtliche Mietminderung.

kay2406  03.02.2017, 17:03

Die Frist von 3 Monaten gilt jedoch nur bei energetischen Modernisierungen, wie ich in meinem Kommentar ebenfalls erwähnt habe.