Schimmel im Keller-was sind meine Rechte?

6 Antworten

Wenn der Keller zur Mietsache gehört (also im Mietvertrag drinsteht) dann muss er auch benutzbar sein, also auch ohne Schimmel. Wie hoch die Sporenbelastung liegt, kann man nur mit einer Analyse feststellen lassen. Kostet ca. 30-35€ und dauert ca. 2 Wochen.

Genauso wenig wie Schimmel wieder durchkommt, zieht er auch nicht nach oben. Auch die Feuchtigkeit, wenn sie sich denn in den Kellerwänden befindet, sollte bei wirksamer Horizontalsperre keine Möglichkeit haben im Mauerwerk noch oben durchzudringen. Das ein Keller, gerade im Altbau häufig Feuchtigkeit aufweist, ist nicht ungewöhnlich. Was genau zu dem Schimmel, wenn es denn welcher ist, geführt hat kann von hier aus nur vermutet werden. Ohne Prüfung ist keine vernünftige Antwort möglich. Werden in den Kellerräumen (auch in den anderen Kellerabteilen)noch andere evtl. verderbliche Dinge, wie gelbe Säcke o.ä. gelagert? Mindern können Sie nur, wenn der Vemrieter den MAngel auch zu vertreten hat. Da am Mauerwerk und auch nirgens sonst Schimmel zu erkennen ist, ist fraglich ob es sich um einen vom Vermieter zu vertretenen Mangel handelt. Die Argumentation könnte auch dahin gehen, dass da nur Ihr Inventar Schaden genommen hat, Die erhöhte Konzentration von Schimmelsporen von Ihren Gegenständen her rührt. Ich würde dazu raten, den Vermieter zu kontaktieren und um Aufklärung zu bitten. Noch etwas zur Gesundheitsgefahr, durch die Minderung wird diese nicht weniger! Warten Sie zunächst ab, wie der Vermieter darauf reagiert. Handeln können Sie noch immer. MfG

Es kommt auf den Keller darauf an und ob du ausreichend gelüftest hat u.s.w. So wie du es hier schreibst, hast du 2 Jahre den Keller nicht kontrolliert. Hinzu kommt die Frage um was für einen Boden handelt es sich im Keller ( z. B. bei offenen Natursteinboden ist dieses zu erwarten, Keller sind normalerweise unbeheizt u.s.w.). Rechte wären als erstes den Vermieter den Schaden schriftlich zu melden und zur Besichtigung einzuladen, so dass er sich des Ausmaßes des Schadens bewusst ist. Dann hat er, wenn er den Mangel anerkennt, je nach Ausmaß, ca. 4 Wochen um den Schaden zu beseitigen bzw. dir den Termin zuzusenden. Aber meist liegt der Fehler beim Mieter.

Schimmelkeime sind fast immer vorhanden. Hier spielt jedoch die Konzentration eine Rolle. Wenn Du an der Kellerwand keinen Schimmel siehst, ist nicht zuerwarten, dass er nach oben durchwandert. Es hängst da von der Wandfeuchtigkeit ab. Hierzu gibt es Wandfeuchtigkeitsmessgeräte. Ansonsten alles raus aus dem Keller und mit "Schimmelfrei" aus Geschäft den Keller einmal säubern.

Hallo kookaburra1987,

kommt natürlich darauf an, wer für die ursächliche Feuchte verantwortlich ist! Das zu beurteilen, fällt wegen der dürftigen angaben natürlich schwer. Hier findest du mehr zu Räumen mit Wänden mit ganzer oder teilweiser Erdberührung: http://www.gutefrage.net/tipp/richtiges-lueften-von-keller-und-souterrain

Da der Ursprung deiner Frage auch rechtlicher Natur ist, habe ich mal die Themen ergänzt.

Gruß Yorgos

Mehrfamilienhaus - Kellerabteil: Wie sieht es bei den anderen Mietern aus? Als Mieter darf man nur in Ausnahmefällen erwarten, dass ein Keller ein trockener Lagerraum ist, nämlich dann, wenn man in einen guten Neubau zieht. Alle anderen Keller, auch wenn sie ursprünglich mal absolut trocken waren, werden irgendwann feucht. Das hat verschiedenste Gründe und einer davon ist, dass durch allerhand Lagergut Feuchtigkeit rein gebracht wird, dass z. B. im Sommer bei hohen Aussentemperaturen gut gelüftet wird uvm. Es ist immer schwierig, diese Feuchtigkeit wieder raus zu bringen. Lagern dann Sachen im Keller, die vielleicht schon Schimmelsporen mitgebracht haben und an die, weil gut verpackt keine Luft dran kommt, dann fühlt sich der Schimmel richtig wohl und blüht förmlich auf. So, wie Du es beschreibst, würde ich sagen, dass Deine Sachen deswegen verschimmelt sind, weil Du selbst nicht darauf geschaut hast. Rechtzeitig auspacken hätte wohl schon gereicht. Dein Recht? Nachprüfen lassen, woher der Schimmel kommt, aber viel mehr auch nicht.