Kann der Vermieter die Wohnung umbauen?

8 Antworten

Nein, das kann er nicht. Du hast einen Mietvertrag in dem genau steht, was du gemietet hast. Das kann der Vermieter nicht einfach so verändern. Es sei denn du würdest dem zustimmen, was für dich dann aber auch eine geringere Miete bedeuten würde. Das kannst du mit dem Vermieter aushandeln.

Wohnst du allerdings mit dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus, dann wird er dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach §573a kündigen.

Nicht so ohne weiteres!

Denn schließlich hast Du einen Mietvertrag geschlossen, auch für diesen Raum!

An den Vertrag sind BEIDE gebunden, Du und der Vermieter!

Zwingen kann er Dich also nicht!

Wenn Du den Raum nicht unbedingt benötigst, kannst Du neben der geringeren Miete also noch einen großzügigen Zuschlag aushandeln!!!

Also könnte er quasi den Mietvertrag kündigen um den umbau vorzunehmen und ich muss das hinnehmen?

@Cabber

Es gibt keinen Kündigungsgrund!

Also nein!

@alarm67

Könnte er nicht eigenbedarf anmelden?

@Cabber

Nur wenn der Vermieter oder Angehörige/Verwandte in die Wohnung (Deine!) tatsächlich einziehen sollen/werden!

§573 BGB (2) 3.:

derVermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer

angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und
dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde;
Das ist der Kündigungsgrund, der den Vermieter dazu berechtigt, den Mietvertrag notfalls zu kündigen.

Im konkreten Fall soll eine zusätzliche Wohnung geschaffen werden, was natürlich die Wirtschaftlichkeit des Grundstücks bzw. des Hauses erheblich steigern würde. Wenn nun diese Aufwertung daran scheitern würde, dass dazu ein bisheriger Raum der vermieteten Wohnung gebraucht wird, aber der Mieter diesen Raum nicht abgeben würde, kann der Mietvertrag aufgrund dieses Paragraphen gekündigt werden. Nach dem Umbau könnte dann die Wohnung mit verkleinerter Wohnfläche neu vermietet werden.

Es ist anzunehmen, dass einer Kündigung aus diesem Grund erst einmal ein Rechtsstreit folgen würde, der sich einige Zeit hinzieht, jedoch hat - erst recht in Regionen mit Wohnungsknappheit - der Vermieter wohl die Oberhand.

Besser wäre es also, mit dem Vermieter über die Bedingungen zu verhandeln zu denen man bereit wäre, den Raum doch abzugeben, bzw. wenn man auf die Fläche angewiesen ist, über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln, der einerseits genügend Zeit läßt, eine neue Wohnung zu finden, der aber andererseits auch ein sofortiges Ende des Mietverhältnisses gestattet, sobald man in eine neue Wohnung einziehen kann. Darüberhinaus könnte auch noch eine "Umzugskostenbeihilfe" drin sein.

Es geht nicht um die Fortsetzung/Kündigung  des Mietverhältnisses oder nicht. Vielmehr will er den Mietvertrag einseitig ändern durch Veränderung der Mietsache. De facto kann hier eine wirtschaftliche Verwertung nicht gesehen werden.

Der Mieter darf deshalb das Ansinnen zurückweisen und den Handwerkern den Zutritt verweigern.

@albatros

Das kann er ruhig machen. Dann muss der Vermieter klagen und die Aussichten sind gar nicht schlecht. Allenfalls kann dadurch jede Menge Zeit genommen werden.

Defacto geht es schon um eine Kündigung des Mietverhältnisses oder um eine Zustimmung zu einer Änderung. Das kann man drehen und wenden, wie man will.

Gerade in Regionen mit Wohnungsknappheit sind auch die Kommunen gehalten, alles zu unterstützen, was zusätzliche Wohnungen bringt. Der Vermieter wird also argumentieren, dass er eine zusätzliche Wohnung schafft, bzw. durch den jetzigen Mieter daran gehindert wird. Er würde das als langfristiges Investment z. B. für seine Altersversorgung sehen und wenn er es jetzt nicht machen kann, wird er später womöglich keinen Kredit mehr bekommen.

Das Gericht möchte ich sehen, das dem Hauseigentümer hier nicht Recht gibt. Allenfalls wird das Gericht eine gütliche Lösung dahin gehend herbei führen, dass der Vermieter dem Mieter neben der anteiligen Reduzierung der Miete auch noch eine Abfindung bezahlt. Stimmt der Mieter dem nicht zu, wird er womöglich zur Räumung verurteilt.

Unter wirtschaftlicher Verwertung eines Grundstücks kann eben auch verstanden werden, dass durch eine zusätzliche Wohnung zusätzliche Einkünfte entstehen können, bzw. dass das Grundstück insgesamt auch deutlich an Wert hinzu gewinnt.

Nein ohne Deine Zustimmung läuft da rein gar nichts.

Er kann Dir nicht einfach einen Raum wegnehmen.

Der Vermieter will neuen Wohnraum zum Vermieten schaffen. Das ist kein Eigenbedarf und deshalb käme er mit einer EBK nicht durch.

Der Mieter hat die Wohnung in einem konkreten Zustand gemietet. Diesen muss der Vermieter aufrecht erhalten bis zum Ende dieses Mietvertrages (durch Mieterkündigung).

Neuen Wohnraum schaffen zu wollen ist kein Kündigungsgrund. Du solltest also keine Handwerker in deine Wohnung lassen für den beabsichtigten Umbau.