Vermieter von Freundin verbietet Besuch. Was kann man machen?

9 Antworten

Du kannst hingehen, klingeln und sie kann die Tür aufmachen und Dich reinlassen. Solange Du den Hausfrieden nicht störst und Dich, wie schon geschrieben, nicht dauerhaft einnistest, können sie Deiner Freundin gar nichts.

Ihr könnt auch morgen einen Kuchen backen, bei den Vermietern klingeln, Du stellst Dich einfach vor, bietest den Kuchen an und fragst, woher die Einwände kommen.

Vielleicht sind sie einfach nur sehr altmodisch und wollen kein unverheiratetes Paar unter einem Dach - Du kannst ihnen ja mitteilen , dass der Kuppelparagraph abgeschafft wurde ;)

Vielelicht berührt diese Vermieter eine solche Abschaffung eines "§" nach eigenen hären Moralvorstellungen innerhalb der "eigenen vier Wände" nicht!?!

@schelm1

Seine persönliche Moral steht aber nicht über dem Gesetz. Und von Rechts wegen kann er Besuche nicht verbieten.

@Stellwerk

Von rechtswegen kann er solche Mieter , soweit gegeben, vereinfacht kündigen, wenn die sich seinen persönlichen Moralempfinden nach nicht geziemend verhalten.

Das nach dem Mietrecht vom Grundsatz her andere Regeln gelten können, ist unbestritten!

In der Regel kann Besuch nicht verboten werden.

Nur zu sagen das man es nicht will, reicht nicht aus.

Im Einzelfall wenn es berechtigte Gründe gibt, darf der Vermieter Besuch verbieten.

Z.B. der Besuch bedroht andere Bewohner oder beschädigt das Eigentum des Vermieters.

Du als Mieter der Wohnung hast das Hausrecht und dazu gehört eben auch dass Du entscheidest wer Dich besuchen darf; der Vermieter hat durch die Vermietung sein Hausrecht weitestgehend abgegeben.

Was könnte man machen, um hier eine Lösung zu finden bzw. wie können wir unser Recht auf Besuch dort durchsetzen?

Einfach Besuch empfangen.


Meine Freundin meinte denn aber dass es viel Streit geben würde wir gegenüber dem Mieter uns dort durchsetzen wollen und sie Angst hat, dass die den Mietvertrag einfach auflesen.


Der Vertrag kann nicht einfach aufgelöst werden.

Der Vertrag kann nicht einfach aufgelöst werden.

Alle antworten hier beziehen sich auf eine normale Wohnung in einem "normalen" Haus.

Aber mal angenommen, die Freundin bewohnt ein Zimmer innerhalb der Wohnung der älteren Leute, das auch noch möbliert übergeben wurde, dann sieht es gleich ganz anders aus. Das sollte doch zunächst einmal geklärt werden.

Darüber steht in der Frage leider nichts.

Ggfs. schon: § 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

@schelm1

Wie ihr wisst, befasse ich mich schon lange mit Mietrecht und weiß das.

Ich kann nicht auf jede Möglichkeit eingehen, denn dann würden meine Antworten immer sehr lang ausfallen.

Zudem habe ich in einer weiteren "Antwort" (damit der FS es sieht), gebeten sich zu der Wohnsituation zu äußern, Und das einige Zeit vor Deinem Kommentar. 


Du solltest uns mal schreiben ob es sich um ein möbliertes Zimmer handelt oder um eine eigene Wohnung. Falls es eine Wohnung ist. handelt es sich um ein Zweifamilienhaus und wohnt der Vermieter auch in dem Haus?

Prinzipiell kann man in diesem Punkt die Vermieter einfach ignorieren.

Wenn deine Freundin aber jeden Konflikt scheut und das nicht möchte, dann musst du das wohl akzeptieren.

Sicher, dass sie dich nicht nur mit einer Ausrede auf Abstand hält?

Du solltest uns mal schreiben ob es sich um ein möbliertes Zimmer handelt oder um eine eigene Wohnung. Falls es eine Wohnung ist. handelt es sich um ein Zweifamilienhaus und wohnt der Vermieter auch in dem Haus?

Bitte gehe auf Kommentieren und beantworte die Fragen.

Das ist doch ein Witz? Oder ernst gemeint?

Wo lebt ihr denn?

Außerdem kann der Vermieter seinem Mieter nicht so einfach kündigen, da sollte sich deine Freundin mal über ihre Rechte als Mieter informieren. Am besten in einem Mieterverein.

Einen unliebsamen Mieter wird man als Vermieter nur los, wenn der seine Miete nicht bezahlt oder wenn man Eigenbedarf hat.

oder es wird ohne grund (§ 573a BGB) gekündigt.