Schimmel in der wohnung: was passiert nach dem auszug?

5 Antworten

Hallo, am fensterrand im wohnzimmer in meiner wohnung hat sich etwas schimmel gebildet. Dies habe ich selbstverständlich sofort den vermieter gemeldet. 

Gut, denn zu einer Mängelanzeige ist man laut BGB verpflichtet.

Dieser hat einen "fachmann" kommen lassen. Dieser hat mir ein spray aus einem baumarkt empfohlen 

Das war kein Fachmann, das war jemand der keine Ahnung hat.

Die Ursache muss gefunden und behoben werden; es kann am falschen Lüften liegen aber es kann auch ein Baumangel sein.

und natuerlich regelmäßiges lüften - 

Für die Zukunft.

Google mal: Richtiges Heiz- und Lüftverhalten

Meine frage nun: koennte mein vermieter, selbst wenn ich ausgezogen bin und ein nachmieter - sagen wir nach ca. einem halben jahr bis jahr, mir "nachträglich" etwas abverlangen?

Du hast ja nach Anweisung des beauftragten "Fachmanns" gehandelt und sogar gestrichen und wenn dann auch schon ein Nachmieter dort wohnt, dürfte es dem Vermieter unmöglich sein Dass er Dir das anlasten kann.

Bei Auszug würde ich ein Übergabeprotokoll schreiben und dem Vermieter zur Unterschrift vorlegen ( Weder Mieter noch Vermieter sind verpflichtet ein Protokoll zu unterschreiben.

In dem Fall sollte man selber ein Protokoll und Fotos machen und von unabhängigen Zeugen unterschreiben lassen.

MfG

Johnny

Ich kenne zwar die Fristen nicht, aber nach Auszug könnte der Vermieter auf jeden Fall Schadenersatz fordern, wenn er nachweist, dass der Schimmel durch mangelhaftes Heizen und/oder Lüften entstanden ist.

Schimmel ist eine ganz besondere Sache...

Bei Auszug gemeinsam ein "Wohnungsübergabeprotokoll" ausfüllen und vom Vermieter/Verwalter auch unterschreiben lassen. Darin alle Zählerstände notieren, alle Beschädigungen. Jeder bekommt eine Ausfertigung: Vermieter und Mieter!

Wenn nichts festgestellt wird, unbedingt eintragen: 

Die Wohnung wurde heute bezugsfertig und ohne jede Schäden übergeben/übernommen. 

Und: Abrechnung ggf. ausstehender Nebenkosten bis zum ... 

und: Rückzahlung der Kaution bis zum ... 

nein da der Schimmel sehr oft durch schlechte Konstruktion des Fensters auftritt. Da kannste Lüften bis zum abwinken es wird nicht besser. Um das Problem zu lösen muß dort entsprechendes Teil angebracht werden die die Kondensation an Scheiben und in der Niesche aktiv bekämpft. Neulich hatte ich das Teil in Baumarkt gesehen.

Schimmel am Fenster und schlechte Fenster? Glaube ich nicht. Wasser, nur an den Scheiben, spricht gegen den Mieter und regelmäßige Reinigung ist nun einmal seine Angelgenheit. Nach dem Auszug und der mangelfreien Rückgabe ist der Mieter allerdings raus und ob er malern musste, bezweifle ich auch. Viel Glück.