Nebenkosten zu viel überwiesen

Mietvertrag Nk abschnitt - (Mietrecht, Miete, Nebenkosten)

6 Antworten

Sofort anschrieben an den Vermieter und festhalten, daß* ihr von anfang an* nur mit 2 Personen in der Wohnung wohnt - und fragen, wie er auf die Pauschale für 3 Personen kommt.

höflich fragen, ob das ein Versehen war?! Mit der Bitte um Rücksprache und gemeinsamer Anpassung des Mietvertrages.

Er hat mit den 150 EUR gerechnet - wenn dies auskömmlich war, dann hat e keinen Anlass zur Erhöhung der Nebenkosten gehabt.

Wenn der Deckungsbeitrag irgendwo zwischen 100 und 150 EUR liegt, einvernehmlich eine Rückzahlung vereinbaren. Der Vermieter soll dazu vorlegen:

  • Wasserrechnung
  • Gas / Heizölrechnung
  • Stromrechnung ( nur wenn Strom in den 50 EUR enthalten ist)
  • Grundsteuerbescheid
  • evtl. Gebäudeversicherung, sofern vorh.

anhand dieser Gesamtkosten ermittelt Ihr mit dem Vermieter gemeinsam die "Kopfpauschale" Ab sofort nur noch 600 EUR übeweisen.

Der Mieter wohnt unter mir und will keine nebenkostenabrechnung machen?! Er meint das er nur pauschal nimmt und keine Erhöhung möchte?

Soll ich erst schriftlich nehmen das er pauschal NK nimmt? Und dann ihn wegen der falschen NK anschreiben?

@genco62

Sage ihm, daß Du 600 Euro zurückhaben willst weil ihr nur zu 2 in de rWohnung gewohnt habt. (mündlich und schauen, wie er reagiert)

Anschließend hälst Du schriftlich fest, daß Du die 600 EUR zurück haben willst und das am .. im mündlcihen Gespräach vereinbart wurde ( wenn er zugestimmt hat) oder, wenn er nciht zustimmt, bittest Du ihn schriftlich um Erstellung einer überschlägigen Nebenksotenabrechnung (Gesamtksten wie oben aufgeführt / Anzahl Personen, die im Haus wohnen = Jahresbetrag pro Person / 12 = Monatsbetrag pro Person. Es sind nur 5 - 6 Rechnung dafür nötig, ist also kein Hexenwerk!)

@Drachenbaum

Sage ihm, daß Du 600 Euro zurückhaben willst

1000 €

@genco62

Das Jahr ist doch noch gar nicht um. Für dieses Jahr hat er, auch wenn Du im Februar ausziehen solltest, noch bis Ende 2014 Zeit. Für die 8 oder 9 Monate aus 2012 hat er immer noch bis zum Ende diesen Jahres Zeit. Warte erst einmal den Januar ab. Hat er bis dahin 2012 immer noch nicht abgerechnet, verlange eine Abrechnung vor allem in der Annahme, dass Du von einer Rückerstattung ausgehst. Für 2013 gibt es noch nichts. Da musst Du abwarten bis 1. Januar 2015.

Deine Empfehlung für künftige Vorauszahlungen geht 100pro in's Auge. Lies meine Antwort und nochmals den Absatz im Mietvertrag. Die 50E/p.P sind rein kalkulatorisch zu sehen und beziehen sich auf den letzten (Vor-) Mieter. Eine Überzahlung wird in der nächsten Betriebskostenabrechnung ausgeglichen.

@albatros

So weit ich verstanden habe, will der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellen und hat darum eine "Pauschale pro Kopf" vereinbart. - In dem Fall läuft die Nebenkostenabrechnung so, daß keine REchnungen vorgelegt werden osndern die Anzahl der mieter, die in de rWohnung wohnten. Grundlage für die Abrecnung sind und Waren. Daher ist es rechtens, sofort eine Anpassung zu verlangen - der Vermieter muß dazu ja keine Messergebnisse und Rechnungen von andern berücksichtigen.

Hallo, mir viel jetzt auf (leider zu spät) das. Wir die Nebenkosten pro Person auf 50€ laut Mietvertrag vereinbart hatten. Doch irgendwie hat er mit der Kaltmiete zusammen 650€ also 500€ Kaltmiete plus 150€? Nebenkosten geschrieben. Untendrunter steht pro Person 50€ nebenkosten? Soll ich dann Januar ihm anschreiben das ich die 20 Monate 50€ zuviel gezahlt habe?

Natürlich worde ich ihm mitteilen, das er sich in der Personenanzahl geirrt hat und Sie 20 Monate jeden Monat 50 € zuviel gezahlt haben.

Würde ich das Geld zurückbekommen?

Ihm bleoben meiner Meinung nach nur zwei Möglichkeiten:

Entweder 1000 €( 20x50 sind 1000 und nicht wie Drachenbaum geschrieben hat 600) zurückzahlen, oder für die Mietzeit eine korrekte Nebennkstenabrechnung erstellen.

MfG

Johnny

Mit wievielen Leuten wohnst Du denn in der Wohnung? Bezweifel, dass Du von dem Geld nochmal was siehst. Denn wer sagt denn , dass die 150 falsch sind und nicht die 50? Letztlich hast Du einen Vertrag unterschrieben, in dem eine Gesamtmiete von 650 Euro stand und diese auch bezahlt... Das haettest Du also direkt beim Unterschreiben melden sollen, jetzt kurz vor dem Auszug damit anzufangen wird Dir nicht viel bringen.

Wir sind zu 2 war unsere erste Wohnung die ganze Zeit war die Rede von 50€ pro Person hab nie richtig drauf geschaut :(

@ candycake: Das ist falsch.

Es steht drin,

  • Nettokaltmiete 500,--
  • zzgl. Betriebskostenvorschuss 150,--

Damit beträgt die Miete 500 EUr, die 150 EUR sind ein VORSCHUSS, der nachträglich nach tatsächlichen Kosten angeglichen wird - nach oben oder unten...

weiter unten: "Betriebskostenvorschuß berechnet pro Person 50,-- EUR NK"

Genau genommen ist ein Vorschuß für 3 Personen bezahlt worden. wenn nur 2 Personen darin gewohnt haben, ist der Betrag von 50 EUR x berchnete Monate für eine Person vom Vermieter zurück zu erstatten.

@Drachenbaum

@Drachenbaum: Du kannst offenbar nicht lesen. Bei den 50 € pro Person steht "ermitelt aufgrund der letzten Berechnung des Vermieters vom ...

Auch wenn kein Datum dabei steht - man kann es so auslegen, dass damit gemeint ist, die letzten Mieter hatten Kosten in Höhe von 50 € pro Person. Da mit Kostensteigerungen zu rechnen ist, wären 100 € nicht ausreichend und deshalb wurde weiter oben vorsorglich € 150,- eingetragen. Der Fragesteller muss auf jährlichen Abrechnungen bestehen und wird dann das evt. zuviel gezahlte schon noch zurück bekommen.

lies den Vertag nochmal. Da steht nix davon, daß du pro Person zahlen mußt, sondern daß die NK aufgrund der Kosten des Vormieters ermittelt wurden.

Oben steht eindeutig: 150 Nebenkostenvorschuss. Der Vermieter muß also die NK genau mit euch abrechnen, die 150 sind nur eine Vorauszahlung, die dann gemäß den tatsächlichenentstandenen Kosten abgerechnet werden muß. Du mußt dir also keinen Kopf machen, du wirst nur zahlen müssen, was tatsächlich auf deine Wohnung entfällt. Verlange eine Abrechnung, wenn du ausziehst.

lese weiter unten - da steht Nmebenkostenberechnung pro Kopf 50 EUR ....

Es steht ja nebenkosten pro Person 50€. Den Vermieter habe ich mehrmals gefragt wegen der nebenkostenabrechnung der meint das er es nicht gibt und er nur die nebenkosten pauschal nimmt.

Es kann ja sein das wir pro Person 50€ vereinbart hatten er aber irgendwie doch 150€ geschrieben hat und ich hab nicht mehr drauf geschaut da es ein Dauerauftrag gab.

@genco62

Dann muß er trotzdem zurückzahlen, denn er hat den Vorschuss für 3 Personen berechnet und es habe nnur 2 Personen in der Wohnung gewohnt. also bekommst Du 600 EUR ( 20 x 50 EUR) zurück.

Mit dem Vermieter vor Zahlung Eurer letzten Miete Klären - wenn er nicht verhandlungsbereit ist, dann zahlt ihr die nächste Miete nicht ( falls ihr eine Kaution hinterlegt habt, auch die übernächste nicht) - Den Grund aber schriftlich per Einschreiben dem Vermieter mitteilen.

@Drachenbaum

also bekommst Du 600 EUR ( 20 x 50 EUR) zurück.

Nimm mal nen Taschenrechner!

Es sind 1000 €.

@Drachenbaum

@Drachenbaum: Der Fragesteller hat ein Haus gekauft und muss dieses sicher noch abbezahlen und außerdem einrichten. Er kann im Moment jeden Euro gebrauchen und Du gibst ihm einen Rat, der ihn am Ende noch teuer zu stehen kommt. 1. Er kann gar nichts zurück verlangen, da der Vermieter für 2012 noch Zeit hat bis Ende Dezember. 2. Setzt er sein Verlangen durch Nicht-Zahlen der letzten Mieten durch, wohnt also die Kaution ab, darf er sich ab Anfang Januar auf eine fristlose Kündigung gefasst machen und muss trotzdem alle bis dahin nicht bezahlten Mieten nachzahlen und noch bis Ende Februar, falls er rechtzeitig gekündigt hat. 3. Das ganze möglicherweise verbunden mit unnötigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Vertraglich sind eine Nettomiete (=Grundmiete) in Höhe von 500 Euro sowie eine monatliche Vorauszahlung von 150 Euro für Betriebskosten vereinbart. Diese Beträge sind eindeutig durch Eintrag in die jeweilige Zeile zuzuordnen. Das auch ohne Ankreuzung. Was nun die 50 Euro/Person betrifft, so ist das rein kalkulatorisch und bezogen auf den Vormieter. Im Übrigen ist ja die Vorauszahlung sowieso nicht statisch zu sehen sondern variabel entsprechend im Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten. Daraus folgt, dass bei der nächsten (ersten) Abrechnung die Kosten den Vorauszahlungen gegenüber gestellt werden und im Ergebnis die kommenden Vorauszahlungen ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung angepasst werden können. Dazu ist jede Vertragspartei berechtigt.

Schlussfolgerung: Es gibt derzeit keinen Anspruch auf Erstattung. Erst aus der Betriebskostenabrechnung wird das möglicherweise hervorgehen. Diese ist abzuwarten.