Muss ich als Mieter den Klempner bezahlen wenn die Rohre verstopft sind?

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Zur Bestellung des Klempners hat albatros klaren Hinweis gegeben.

Bei der Frage, ob der Mieter die Kosten tragen muss, wenn es zu Verstopfungen kommt, ist nicht so einfach zu beantworten.

Der Klempner konnte sicherlich bei den Arbeiten feststellen, welche Ursachen die Verstopfung hatte und vor allem, wo diese lag.

Liegt eine Verstopfung noch innerhalb einer Wohnung im Bereich der Dusche vor, sind es oft Haare, die die Ursache sind. Dann ist der Mieter für den Schaden haftbar und muss die Kosten tragen.

In einer Gegend mit "harten Wasser" ( sehr kalkhaltig ) kann es aber auch mit der Zeit zu Ablagerungen kommen, die langsam aber sicher ein Rohr verstopfen. Dann ist der VM haftbar.

In vielen Fällen ist die Verstopfung nicht in einer Wohnung sondern im Gesamtabflusssystem.

Dort sind durch Fette, Taschentücher, Haare und andere Haushaltsartikel im Gesamtabflussrohr Verstopfungen aufgetreten, die nun in einer der unteren Wohnungen sich dadurch anzeigen, dass es Rückstau gibt, es kann aber auch zwischen Stockwerken eine Verstopfung geben, ohne dass einer der direkt über der Verstopfung liegenden Mieter verantwortlich ist.

Der VM muss in solchen Fällen - wenn möglich - den Verursacher feststellen.

Kann der Verursacher festgestellt werden, hat dieser die Kosten zu tragen.

Ist der Verursacher nicht feststellbar, muss der VM die Kosten tragen, er kann sie auch nicht auf alle Mieter umlegen.

Hallo,

in der Regel musst Du Reparaturen nur bis ca. 100 Euro im Jahr bezahlen.

Das ist aber eigentlich für Kleinreparaturen gedacht (tropfender Wasserhahn oder so).

Da hier die Verstopfung tief in der Wand saß, hast Du das nicht zu bezahlen, das ist Sache des Vermieters.

Versuche, dir vom Handwerker einen Beleg geben zu lassen, wie tief die Verstopfung saß.

ABER: Wenn du vorher Unmengen Reinigungspulver / Rohrreiniger rein geschüttet hast, bist Du zahlungspflichtig.

Kommt eben drauf an, was laut des Fachmanns die Ursache war.

Ich würde aber davon ausgehen, dass hier der Vermieter zahlen muss.

Das würde ich auch prozessual riskieren, durchzusetzen.

Du bist selbst nur verpflichtet, Verstopfungen bis zum Hauptrohr selbst zu beseitigen, sprich zu zahlen. Ist natürlich nun die Frage, wenn du den Klempner ohne Info an den Vermieter selbst bestellt hast, dann wird er das ohne weiteres nicht bezahlen. Aber wenn er den bestellt hat und der Klempner sagt nach 8m war erst die Verstopfung, dann muss der Vermieter selbst dafür aufkommen.

Das kann doch der Klempner feststellen, ob es Dein Abflussrohr war, das verstopft war, oder ob es ein Hausrohr war. Für Letzteres wärst Du nämlich nicht verantwortlich und damit eine Sache des Vermieters.

Wenn es das kurze Stück vom Abfluss in die Wand war, bist Du dran, den lt. Mietvertrag vereinbarten Anteil zu zahlen.

Hast Du den Klempner eigenmächtig beauftragt? Dann sieht es wirklich schlecht aus.

Wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist, wer welche Reparaturen bezahlt, ist dein Vermieter dran. Rohre verstopfen nun mal auch bei sachgerechtem Gebrauch. Ein Verschulden kann dir nicht zur Last gelegt werden. Und du hast ein Recht darauf, dass das Duschwasser in angemessener Geschwindigkeit abfließt.