Vermieter geht in Wohnung und dreht Heizung hoch, Anzeige und Anfrage wegen Heizkostenübernahme?

13 Antworten

Am einfachsten ist es, wenn man mit der Schlüsselübergabe alle Zählerstände abliest und vom Vermieter bestätigen lässt. Was der dann danach macht, ist allein sein Problem. Jedenfalls darf er nicht ohne euer Wissen mit einem Nachschlüssel in die Wohnung, solange ihr noch Miete zahlt - das ist Hausfriedensbruch. Notfalls das Schloss tauschen oder einen Steckschlüssel benutzen. Im Zweifelsfall hilft der nächste Mieterverein weiter.

Was die Tonaufnahme betrifft: Äußerst illegal, wenn ihr nicht vorher die Aufnahme ankündigt. Ein Richter mag das dann im Einzelfall anders sehen, aber in der Regel ist das ein unzulässiges Beweisstück.

Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!

BigLittle  12.01.2015, 11:27

Die Tonbandaufnahme ist nicht nur als Beweis unzulässig, man macht sich damit seinerseits strafbar!

Noch einmal kurz die rechtlichen Grundlagen zu dem Fall: § 201 StGB (heimliche Tonaufnahme) Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung), § 123 StGB (Hausfriedensbruch).

Wie lange ging denn das Mietverhältnis noch? Zwar hat der Vermieter kein Recht, die Wohnung während des Mietverhältnis zu betreten, doch darf er das im Notfall. Während der Mietzeit und Minusgrade liegt die Sorgfaltspflicht noch beim Mieter. Ist dieser länger abwesend und kümmert er sich nicht mehr drum, kann man dem Vermieter keinen Vorwurf machen. Auch bei Abwesenheit müssen Mieter im Winter leicht heizen, um Schimmel zu vermeiden. Weiter kann eine Ablesung der Heizkörper schon nach Ihrem Verlassen der Wohnung stattgefunden haben. Somit würde Ihnen das nicht mehr berechnet werden. Weiter ist der Vermieter ja mit einem Schlüssel in die Wohnung gelangt. Hatten Sie den evtl. schon abgegeben?

Bevor ihr überhaupt irgendwas macht, würde ich eventuell mal nachschauen ob ihr zufällig an euren Heizköpern digitale Regler habt.

Das habe ich bei mir hier auch (nicht an allen, nur da wo es im Winter kalt werden kann), wenn dann eine bestimmte Temparatur unterschritten wird gehen die Dinger automatisch höher.

Es kommt jetzt natürlich auch darauf an in was ihr wohnt, in einem EFH zb (wie ich es bin) ist es an der Heizungsanlage automatisch gesteuert, da ist es Wurst was ihr bei dem Regler einstellt, die Raumtemparatur ist vorgegeben und wird auch automatisch geregelt.

Also erst alles ausschliessen bevor ihr den Hammer nimmt und nur Unruhe stifftet :-))

Ich würde nicht gleich von bösen Absichten des Vermieters ausgehen. Vielleicht hat er den aktuellen Zählerstand bei eurem Abzug ja bereits abgelesen um die NK-Abrechnung fertig zu machen. Ein ruhiges, klärendes Gespräch mit dem Vermieter wäre sinnvoll. ;)

Phoenix280  11.01.2015, 08:47

Edit: Auszug meinte ich, nicht Abzug... :)

electrician  11.01.2015, 08:54

Die Zählerstände liest man aber eigentlich gemeinsam bei der Schlüsselübergabe ab.

imager761  11.01.2015, 09:50
@electrician

Richtig. Der M mag ja ausziehen wann er will, seine Mietvertragspflichten und Kostentragung schuldet er aber bis zur Beendigung seines Vertrages. Der Unterschied scheint dem Kommentator fremd zu sein.

electrician  13.01.2015, 21:22
@imager761

"Der Unterschied scheint dem Kommentator fremd zu sein."

Was 'n jetzt los? Da ist wohl jemand noch nie selber umgezogen, weil Muttis's Bücherregal voller Lexika ist, oder wie soll ich das jetzt verstehen?

Soll heißen: Mag sein, dass Du recht hast, aber... der Ton macht die Musik, und ich stehe nicht auf Disharmonien. Wenn Du mir etwas mitteilen willst, dann schreibe mich direkt an und nicht in der Dritten Person unter meinen Kommentaren. Das ist stillos.

Phoenix280  11.01.2015, 08:56

Sollte, Könnte, Hätte...... WIR können doch sowieso nur spekulieren, oder? ;)

imager761  11.01.2015, 09:39
@Phoenix280
WIR können doch sowieso nur spekulieren, oder?

"Wir" meint dich? Offensichtlich ist der Mietvertrag doch garnicht beendet, wenn der Fragesteller mehrmals zur Möbelabholung noch vorbeikommt und dafür noch einen Schlüssel haben muss, sondern er ist lediglich vorfristig ausgezogen, ohne vertragsgemäß geräumt und übergeben zu haben. Das erlaubt es ihm aber nicht, bei aktuell nächtlichen Frostgraden die Heizung nahezu abzustellen :-)

Phoenix280  11.01.2015, 10:18

Nun bleibt mal schön locker....