Ab wann muss der vermieter die heizung einschalten?

8 Antworten

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Auch außerhalb der regulären Heizperiode muss der Vermieter gewährleisten, dass ausreichend beheizt wird. Das bedeutet, sinkt die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad und ist absehbar, dass die kalte Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält, muss geheizt werden. Sinkt die Zimmertemp. sogar tagsüber unter 16 Grad, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, da die Grenze zur Gesundheitsgefährdung über schritten ist. (s. LG Göttingen und LG Berlin Eine andere Regelung (AG Uelzen) orientiert, dass wenn die Außentemp. 3 Tage hintereinder weniger als 12° beträgt, muss geheizt werden.

Wo wohnt ihr denn, dass es ab 17.00 Uhr nur 15 Grad und nachts nur 12 Grad in der Wohnung hat? In Deutschland ist das im Moment sicherlich nicht so!

ich wohne in deutschland logisch!denkst du ich sauge es mir aus denn fingern!es kühlt sich bei uns im haus verdammt schnell ab!

@Konny2010

Bei uns hat es jetzt im Moment 23 Grad in der Wohnung - ich wohne im Moment auch in Deutschland!

@dafee01

Weißt du was für Temperaturen teilweise draußen herrschen?

Auf dem Summer Breeze vor nicht mal einer Woche hatten wir Nachts teilweise so kalt dass einem die Finger steif wurden. Da hat man selbst in dicken Klamotten noch gefroren. 5,7 °C

Ist eine Wohnung schlecht isoliert oder gar zugig ist es sehr leicht denkbar dass die Temperatur momentan auch unter 12 Grad absinkt.

@Havege

Möglich - dann lebt ihr wahrscheinlich auf der Zugspitze! Innerhalb der Wohnung nur 12 Grad in der jetzigen Jahreszeit ist schlichtweg unmöglich - außer ihr wohnt im Hochgebirge!

@dafee01

Lies was ich geschrieben habe.

5,7 °C Außentemperatur Nachts. Nichts Zugspitze. Dinkelsbühl in Bayern, nähe Würzburg.

Nur weil es nicht in deine Vorstellung passt ist das nicht unrealistisch.

Anderes Beispiel. Ludwigshafen, letzte Woche Nachts 7,9 °C, momentan 10,1 °C

@Havege

Ok! Bei uns geht das von 15. Mai (abschalten) bis 15. September (einschalten)! In einem Haus wäre ein jetziges Einschalten unproblematisch, da ihr einfach euren Verbrauch zahlt. Bei einer Wohnung ist dies anders! Da werden 40 - 50 % auf alle Mieter umgelegt und der Rest nach eurem persönlichen Verbrauch! Dies kann ein Grund für den Vermieter sein, die Heizung noch nicht einzuschalten! Sprecht doch mal mit ihm - es geht schließlich um die Gesundheit eures Kindes!

@Konny2010

Sorry, so schnell kann ein Haus nicht auskühlen, das ist bauphysikalisch überhaupt nicht möglich, das glaubt Dir kein Mensch...

@Havege

Auch bei 5,7 Grad nachts kühlt selbst ein schlecht isoliertes Haus nicht von 20 auf 12 Grad aus, das ist und bleibt allein bauphysikalisch schlicht unmöglich...

Die Heizperiode fängt am 01.10. jeden Jahres an und endet am 20.04. des folgenden Jahres. Wenn die Temperatur an drei Tagen (nicht nachts) hintereinander nachweislich unter 20 Grad fällt, muss der Vermieter die heizung einschalten.Die gültigen Temperaturmessungen gelten für die jeweils kälteste Wohnung. Gültig ist die objektive Messung mit einem Thermometer und nicht die gefühlte Temperatur.

Nachts sind es unter 18 Grad.

@Havege

Nachts sind es unter 18 Grad.

Was es durchaus sein darf.

Trete doch dem deutschen Mieterbund bei. Da kannst du dich über sowas immer informieren.

Normalerweise wenn die tägliche Höchsttemperatur an drei folgenden Tagen unter 18 Grad fällt. Derzeit auf jeden Fall nicht, im Moment bracht niemand eine Heizung, allenfalls eine Strickjacke...